Beschaffung
3. Ausschreibung
Barrierefreiheit muss als verbindliches Kriterium in allen Ausschreibungen und im Leistungsprozess verankert werden. Achten Sie sorgfältig darauf, dass in der Leistungsbeschreibung alle erforderlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit aufgeführt und ggf. detailliert beschrieben werden.
Die interne Vergabestelle der Hochschule sollte eng mit dem zuständigen Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit zusammenarbeiten. Verfügt die Hochschule oder das Land über keine solche Kompetenzstelle, muss die Vergabestelle Kenntnisse zum Thema digitale Barrierefreiheit aufbauen.
Es ist sinnvoll, jemanden [Kompetenzstelle oder andere Anlaufstelle] direkt von Anfang an einzubinden, der sich [mit digitaler Barrierefreiheit] auskennt und dazu Stellung nehmen kann.1
Die Leistungsbeschreibung sollte enthalten:
- Eine Auflistung der Leistungsmerkmale
- Allgemeinen Anforderungen in Bezug auf Gesetze, Richtlinien und Normen
- Maßnahmenspezifische Anforderungen
- Die geforderten Nachweise zur Barrierefreiheit durch die Unternehmen
- Einen Passus zur Erfüllung der Anforderungen über die gesamte Vertragslaufzeit, inklusive beispielsweise Updates
Um die gesamte Hochschule bei der Erstellung von Ausschreibungen zu unterstützen, kann es sinnvoll sein, einen Vergabebaustein für die Hochschule zu erstellen. Dieser sollte empfohlene Standardformulierungen sowie eine Auflistung der Mindestbestandteile von Leistungsmerkmalen enthalten und die Verantwortlichen dabei unterstützt, Ausschreibungsunterlagen zu erstellen.
Beispiele für Vergabebausteine:
- Der Vergabebaustein Barrierefreiheit Hessen (PDF-Download) unterstützt Maßnahmenverantwortliche dabei, die Anforderungen an die Barrierefreiheit in Vergabeunterlagen für IKT-Systeme gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission festzuhalten und zu bewerten.
- Der Vergabebaustein des Bundes (PDF-Download) integriert die Anforderungen an die Barrierefreiheit von IKT-Systemen in Vergabeunterlagen gemäß den Standards der Dienstekonsolidierung und bewertet sowohl die Einhaltung in der Leistungsbeschreibung als auch die Berücksichtigung in der Leistungsbewertung durch die Bieter.
Die Vergabestelle muss wissen, wie der Ausschreibungstext aussehen muss und die Abnahme erfolgen kann, um Barrierefreiheit sicherzustellen. Eine Vernetzung mit anderen Hochschulen sollte angestrebt werden, um Erfahrungen auszutauschen.
Nehmen Sie in der Leistungsbeschreibung alle Anforderungen an die Barrierefreiheit auf.
Entwickeln Sie einen Vergabebaustein für die gesamte Hochschule.