Nachteilsausgleich

4. Organisation und Durchführung des Studiums

Nicht nur in konkreten Prüfungssituationen brauchen Studierende Nachteilsausgleiche. Die häufig starren Studienordnungen und Vorgaben bezüglich des Studienverlaufs kollidieren nicht selten mit den persönlichen Umständen von Studierenden. Daher können ebenfalls Nachteilsausgleiche bezüglich der Organisation und Durchführung des Studiums notwendig sein.

Auch für die Gestaltung der Nachteilsausgleiche bezüglich der Organisation und Durchführung des Studiums gibt es keine verbindlichen Vorgaben, sondern individuelle Einzelfallentscheidungen. Hilfreich ist es dabei immer, die betroffenen Studierenden in die Ausgestaltung der Nachteilsausgleiche mit einzubeziehen – häufig wissen sie selbst gut, welche Maßnahmen hilfreich für sie sind. 

Icon für ZusatzinformationDie Notwendigkeit und Ausgestaltung von Nachteilsausgleichen können bei gleicher Beeinträchtigung sehr unterschiedlich ausfallen. Die jeweiligen Bedingungen am Studienort und die jeweiligen Anforderungen des Studienfachs inklusive der Prüfungsbedingungen spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Mögliche Maßnahmen sind:

  • Individueller Studienverlaufsplan
  • Teilzeitstudium
  • Zulassung zu Lehrveranstaltungen unter Vorbehalt
  • Bevorzugte Zulassung
  • Modifikation von Anwesenheitspflichten
  • Modifikation im Zusammenhang mit Laboren, Praktika, Auslandsaufenthalten und Exkursionen
  • Räumliche Verlegung von Lehrveranstaltungen
  • Anschaffung angemessener Ausstattung

Eine detaillierte Ausführung der verschiedenen Maßnahmen finden Sie auch auf der Homepage des Studierendenwerks.

Icon für Handlungsempfehlungen Beziehen Sie die betroffenen Studierenden in die Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs ein. 

Icon für Handlungsempfehlungen Informieren Sie sich über Alternativen zu vorgegebenen Anforderungen und Prüfungsbedingungen.

Icon für BeispieleGood Practice: