Studium und Lehre
4. (Weiter-)Entwicklung des Studienangebots
Bei der Gestaltung der Studien- und Prüfungsordnung werden die strategischen Grundsteine für ein barrierefreies Studium gelegt. Hierbei ist es wichtig, sich proaktiv für chancengerechte Studienbedingungen einzusetzen und die richtigen Voraussetzungen für ein barrierefreies Studium zu schaffen.
Sprechen Sie das Thema Barrierefreiheit in der (Weiter-)Entwicklung von Studienangeboten explizit an.
Setzen Sie sich proaktiv für chancengerechte Studienbedingungen in der Studien- und Prüfungsordnung ein.
Binden Sie das Qualitätsmanagement der Hochschule und/oder andere Gremien wie Studienkommissionen mit ein.
Studienordnung
Ein wichtiger Punkt in den Studienordnungen ist der Studienablaufplan. Wird dieser bereits bei der Entwicklung auf Flexibilität ausgerichtet, können notwendige Anpassungen im Einzelfall deutlich schneller und einfacher erfolgen. Deshalb sollte bereits bei der Entwicklung neuer Studiengänge oder der Überarbeitung vorhandener Studienordnungen über die Studierbarkeit und mögliche Barrieren im Studiengang reflektiert werden und diese bei Bedarf möglichst beseitigt werden. Hierzu gehören nicht nur die Vorlesungen selbst sondern zum Beispiel auch (Forschungs-)Praktika, Blockkurse oder Projekte.
Studierende mit Beeinträchtigungen und individuellen Bedarfen haben eine deutlich höhere Quote an Studienabbrüchen und Fachwechsel (best2 Studie).
Erlauben Sie einen möglichst flexiblen Studienablaufplan in der Studienordnung.
Reflektieren Sie über die Studierbarkeit und mögliche Barrieren im Studiengang.
Prüfungsordnung
In der Prüfungsordnung werden die Grundlagen für Nachteilsausgleiche und Prüfungen geschaffen. Auch hier sollte explizit auf die Barrierefreiheit der Vorgaben geachtet werden und welche Auswirkungen diese auf die Barrierefreiheit des Studiums und der Prüfungen haben. Bereits bei der Entwicklung des Studienangebots oder einer Überarbeitung soltle das Thema Nachteilsausgleiche besprochen werden. Gibt es im Studiengang eine Strategie, wie mit Anfragen zu Nachteilsausgleichen umgegangen wird? Hierbei sollte direkt festgelegt werden, wie die genaue Umsetzung funktioniert und was Lehrende und Studierende dazu wissen müssen. Detailliertere Informationen zum Thema Nachteilsausgleich finden Sie auch in dem Buch hierzu: Nachteilsausgleich.
Erlauben Sie möglichst flexible Prüfungsformate in der Prüfungsordnung, um individuell auf Bedarfe eingehen zu können.
Besprechen Sie bei der Entwicklung des Studienangebots das Thema Nachteilsausgleiche.
Besprechen Sie, wie die genaue Umsetzung von Nachteilsausgleichen in Ihrem Studiengang funktioniert.
Modulhandbücher
Ganz konkret werden die Lehr- und Prüfungsformen dann im Modulhandbuch des Studiengangs beschrieben. Auch hier ist es wichtig, Alternativen bereits einzuplanen und Flexibilität zu erlauben. Dies ermöglicht Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit z.B. alternative (gleichwertige) Prüfungsformen oder die Teilnahme an anderen Formaten.
Zudem werden in den Modulhandbüchern auch die Inhalte des Studiums festgelegt. Die Barrierefreiheit sollte hierbei nicht nur für die Durchführung des Studiums, sondern auch als Studieninhalt in Betracht gezogen werden (siehe Kapitel „Barrierefreiheit als Studieninhalt“).
Beschreiben Sie bereits im Modulhandbuch mögliche Alternativ-Formate für Prüfungen oder andere Leistungsnachweise.
Erlauben Sie eine möglichst große Flexibilität im Modulhandbuch.