Rechtliche Regelungen für Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen

1. Das Grundgesetz (GG)

Artikel 1 (1) 

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 3 (1)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Artikel 3 (3)

… Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.