Rechtliche Regelungen für Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen
1. Das Grundgesetz (GG)
Artikel 1 (1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 3 (1)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Artikel 3 (3)
… Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.