Rechtliche Regelungen für Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen

7. Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung (2016)

  • Die Bundesregierung fördert die erneute bundesweite Befragung behinderter und chronisch kranker Studierender an deutschen Hochschulen.
  • Verstetigung der Förderung und Erhöhung der Fördersumme für die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) beim Deutschen Studentenwerk (DSW).
  • Die zeitlichen Höchstfristen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einer Behinderung oder einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung werden durch die erfolgte Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ausgeweitet.