Rechtliche Regelungen für Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen
9. Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Zur Teilhabe an Bildung wird
ermöglicht, dass Assistenzleistungen künftig auch für höhere Studienabschlüsse
wie ein Masterstudium oder in bestimmten Fällen auch eine Promotion
bereitgestellt werden. Außerdem erhalten Mütter und Väter mit Behinderungen künftig
einen Anspruch auf die erforderlichen Leistungen bei der Versorgung und Betreuung
ihrer Kinder.