Rechtliche Regelungen für Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen
13. Hochschulvereinbarung zwischen Landesregierung und Hochschulen des Landes NRW
Studium und Lehre
…Lehre und Studium sind einem ständigen Wandel unterzogen. Um diesem Wandel Rechnung zu tragen, orientieren sich Studium und Lehre an den aktuellen Erkenntnissen der Forschung und befähigen Studierende zum wissenschaftlichen Arbeiten.
Das Studium ist geprägt durch fachadäquate, innovative Lehr- und Lernformen, welche insbesondere durch die Digitalisierung unterstützt werden. Die Landesregierung und die Hochschulen verstehen die Digitalisierung von Studium und Lehre auch als Chance, um flexible und adaptive Angebote für eine diverse Studierendenschaft zu ermöglichen, welche die Basis für ein erfolgreiches Studium bieten…
IV Leistungen der Hochschulen
10. Die Hochschulen haben sich in den vergangenen Jahren in besonderem Maße um die Belange der Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung bemüht, um ihnen durch geeignete Maßnahmen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Hochschule zu ermöglichen. Die Hochschulen
haben diese Bemühungen in hochschulweiten Konzepten zur vollständigen Inklusion im Studium einschließlich der Studienaufnahme und des Prüfungswesens manifestiert.
Die Hochschulen ergreifen auch zukünftig geeignete Maßnahmen, um den Bedürfnissen von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen nachzukommen.