Nachteilsausgleiche verstehen
2. Antragsprozess
- Einen Antrag stellt der/die Studierende schriftlich beim zuständigen Prüfungsausschuss.
- Über die Bewilligung entscheidet das zuständige Prüfungsorgan, ggf. nach Beratung mit der/dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung.
- Nach Bewilligung erhält der/die Studierende eine schriftliche Benachrichtigung mit einer Auflistung der bewilligten Maßnahmen. Dieser dient u.a. zur Vorlage bei Dozierenden.
Der rechtliche Umgang mit Beeinträchtigungen und möglichen Nachteilsausgleichen im Studium ist komplex. Dies liegt u.a. an drei Voraussetzungen, die nachweislich erfüllt sein müssen, damit eine Person Nachteilsausgleiche schriftlich beantragen kann. Die Auswahl passender Maßnahmen erfolgt individuell in jedem Einzelfall und sollte bestimmten Leitlinien folgen.