Akteur*in
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typische Aufgaben der/des Akteur*in
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Berater*in für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen, z.B. in der Zentralen Studienberatung (ZSB), als eigenständige Beratungsstelle.
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- Beratung zu prüfungsrechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen, Maßnahmen und zum Verfahren (Antragsstellung, Nachweise, Umgang mit Ablehnung).
- Ggf. Stellungnahme zum Antrag, entweder durch eine zustimmende bzw. ablehnende Erklärung oder durch eine ausführliche schriftliche Stellungnahme.
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Beauftragte*r für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen, z.B zeitgleich als Berater*in oder als Beauftragte*r, die den Fokus auf strukturelle Aufgaben legen.
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- Beratung zu prüfungsrechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen, Maßnahmen und zum Verfahren (Antragsstellung, Nachweise, Umgang mit Ablehnung).
- Ggf. Stellungnahme zum Antrag bzw. rechtlich verankerte Beteiligungsrechte ausüben, z.B. durch eine zustimmende bzw. ablehnende Erklärung, schriftliche Stellungnahme oder Gespräch mit zuständigem Prüfungsorgan/ Prüfer*innen.
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Lehrende
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Siehe vorheriges Kapitel
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Für Prüfungen zuständige Verwaltungseinheit, z.B. Prüfungsamt, Studienbüro.
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- Infomieren bzw. Beraten zum Verfahren (Antragstellung, geeignete Nachweise, Umgang mit der Ablehnung eines Antrags auf Nachteilsausgleich).
- ggf. auch infomieren bzw. beraten zu Voraussetzungen und Maßnahmen.
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Prüfungsausschuss(vorsitzende*r), ggf. anderes für Prüfungen zuständiges Organ.
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- Über Anträge entscheiden und Entscheidungen dokumentieren.
- Erstellen (lassen) ausführlicher und begründeter Bescheide, insbesondere wenn ein Antrag abgelehnt wird.
- Ggf. zu prüfungsrechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen, Maßnahmen und zum Verfahren (Antragstellung, geeignete Nachweise und ggf. Ablehnung eines Antrags auf Nachteilsausgleich) beraten.
- Ggf. Umsetzung von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs organisieren.
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Für Umsetzung von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs zuständige Akteur*innen, z.B. Prüfer*in, Studienbüro, ZSB, insbesondere für den Einsatz von Hilfsmitteln und Umsetzen von Dokumenten in barrierefreie Formate.
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- Personelle und technische Unterstützung für Klausuren oder mündliche Prüfungen sowie Räume und Aufsichtspersonen bereitstellen.
- Prüfungsaufgaben und ggf. erlaubte schriftliche Hilfsmittel, z.B. Gesetze, in barrierefreie Formate bereitstellen oder in solche umsetzen (lassen).
- Studierende, Prüfer*innen und Aufsichtspersonen (nur) im erforderlichen Maße informieren, z.B. über Maßnahmen, die den Prüfungsablauf betreffen.
- Bei Maßnahmen, die Fristen betreffen, geänderte Fristen im Campus Management-System eingeben.
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Studierende (als Antragstellende)
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- Geeignete Nachweise für den Antrag beschaffen, ggf. von ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandler*innen neu erstellen lassen.
Andere Aufgaben dürfen Antragsteller*innen nicht zugewiesen werden
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(Fach-)Ärtzliche oder psycho-therapeutische Behandler*innen (als externe Akteur*innen).
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- Erstellen von Attesten oder Berichten über die Auswirkungen der vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf studien- und prüfungsrelevante Aktivitäten für ihre Patient*innen bzw. Klient*innen.
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