Beratung und Anlaufstellen
Website: | OpenMoodle der Universität Bielefeld |
Kurs: | Digitale Barrierefreiheit an Hochschulen |
Buch: | Beratung und Anlaufstellen |
Gedruckt von: | Gast |
Datum: | Donnerstag, 21. November 2024, 12:35 |
Beschreibung
Inhaltsverzeichnis
- 1. Allgemeines
- 2. Rechtliche Grundlagen
- 3. Übersicht Beratungsangebote
- 4. Unterstützungsangebote
- 5. Austausch-Formate für Studierende
- 6. Beratung für Hochschulmitarbeitende
- 7. Informationsveranstaltungen
- 8. Barrierefreie Beratungsangebote
- 9. Sichtbarkeit
- 10. Rückmeldefunktion
- 11. Interne Netzwerkarbeit
- 12. Externe Netzwerkarbeit
- 13. Ressourcen
1. Allgemeines
Die Bedeutung von Beratungsstellen an Hochschulen lässt sich nicht nur aus der stetig wachsenden Komplexität des Studiums ableiten, sondern auch aus den vielfältigen Herausforderungen, denen Studierende während ihrer akademischen Laufbahn begegnen können. Diese Einrichtungen dienen nicht nur als Anlaufstelle für Fragen zu Studieninhalten, sondern bieten auch Unterstützung bei persönlichen Herausforderungen, beruflichen Perspektiven und psychosozialen Belangen. Die Einrichtung von Beratungsstellen an Hochschulen verdeutlicht somit das Bestreben, eine umfassende und ganzheitliche Unterstützung für Studierende bereitzustellen, um deren akademischen Erfolg sowie persönliche Entwicklung zu fördern. Gerade für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit sind Beratungsangebote sehr wichtig und werden von fast allen Betroffenen im Verlauf ihres Studiums genutzt. Das Thema Nachteilsausgleich stellt eines der größten Beratungsanliegen von Studierenden dar. Detailliertere Informationen hierzu finden Sie in dem Buch Nachteilsausgleich.
Beratungsangebote erfüllen an der Hochschule zwei wichtige Funktionen: Sie sind offene und vertrauliche Anlaufstellen für Studierende und haben gleichzeitig eine wichtige Rückmeldefunktion innerhalb der Hochschule. Über die zwei Funktionen hinausgehend, ist die Sensibilisierung für den Hochschulalltag betreffende Themen eine Teil-Aufgabe von Beratungsstellen. Vertiefende Informationen zur Sensibilisierung sind in dem Buch „Sensibilisierung“ gebündelt festgehalten.
Beratungsangebote können zentral oder dezentral sowie intern oder extern angesiedelt sein und agieren in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen. Manche dieser Angebote, wie zum Beispiel die Zentrale Studienberatung, sind direkt an der Hochschule verortet. Angebote des Studierendenwerks, wie beispielsweise die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung, sind außerhalb der Hochschule angesiedelt.
Generell ist der/die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung für die Bereitstellung von Informationen und die Beratung von Studieninteressierten und Studierenden mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen verantwortlich und sollte eine zentrale Anlaufstelle sein. Obwohl es mit den Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung eine eigene Beratungsstelle für das Thema Barrierefreiheit gibt, kann es sehr gut sein, dass sich Studierende an andere Stellen wenden.
Die Abstimmung und Vernetzung der Beratungsstellen untereinander ist daher sehr wichtig. Nur so können Studierende schnell an passende Angebote geleitet werden, die sie bei der Lösung ihrer Probleme unterstützen. Eine effiziente Verweispraxis erspart Studierenden viel Zeit und Aufwand bei der Suche eines passenden Angebotes. Mehr dazu finden Sie unter "Netzwerkarbeit".
2. Rechtliche Grundlagen
Die Beratung der Studierenden ist gesetzlich festgelegt. Der §14 des Hochschulrahmengesetz besagt, dass „... Studierende und Studienbewerber über die Studienmöglichkeiten und über Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums“ informiert werden müssen.
Die zuständigen Beratungsstellen tragen oft den Namen "Zentrale Studienberatung" (ZSB), können jedoch an einigen Hochschulen auch unter anderen Bezeichnungen existieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Hochschulrahmengesetz lediglich eine allgemeine Beratung für Studierende vorschreibt. Individuelle Beratungsangebote zu spezifischen Themen im Kontext und Verlauf des Studiums sind nicht gesetzlich geregelt.
Im Gegensatz dazu ist die Besetzung einer/eines Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung gesetzlich an deutschen Hochschulen vorgeschrieben. In allen Bundesländern ist hochschulrechtlich festgelegt, dass entsprechende Ansprechpartner*innen ernannt werden müssen, beispielsweise als Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten oder im Rahmen von Inklusions- oder Diversitätsbeauftragten. Die konkrete Ausgestaltung dieser Position variiert jedoch erheblich, abhängig von Bundesland und Hochschule. Mehr Informationen zu hochschulrechtlichen Regelungen finden Sie in dieser Übersicht nach Bundesländern.
Beauftragte und Berater*innen sollen keine "anwaltliche Rolle" einnehmen, sondern die Interessen von Studierenden mit Beeinträchtigungen vertreten und sie beraten. Innerhalb der vom Landeshochschulgesetz oder der jeweiligen Universität/Hochschule festgelegten Rahmenbedingungen können sie sich für die bestmögliche Lösung für Studierende einsetzen.
3. Übersicht Beratungsangebote
Im Zusammenhang mit der Beratung zu digitaler Barrierefreiheit gibt es verschiedene Anlaufstellen. Dies umfasst sowohl Beratungsangebote an den Hochschulen, die sich an Studierende oder Studieninteressierte mit Behinderungen und chronischen Krankheiten richten, wie etwa die Zentrale Studienberatung oder Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Darüber hinaus gibt es auch zentrale Beratungsangebote, wie beispielsweise die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung.
Ohne ein gutes Team funktioniert gar nichts, es braucht viele Menschen, um etwas Gutes aufzubauen.²
In den folgenden Kapiteln finden Sie eine Übersicht über verschiedene Beratungsangebote und Anlaufstellen.
Auf der Webseite des Deutschen Studierendenwerks gibt es eine Suchfunktion für entsprechende Anlaufstellen an deutschen Hochschulen.
3.1. Zentrale Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung ist für die Information und Beratung von Studieninteressierten und Studierenden während ihres gesamten Studienverlaufs zuständig. Dies umfasst die Unterstützung bei Orientierungs- und Entscheidungsfragen, wie zum Beispiel der Wahl des Studienfachs, der Planung des Studienverlaufs oder eines Fachwechsels. Darüber hinaus bietet die Zentrale Studienberatung individuelle Beratung für Studierende zu verschiedenen Herausforderungen des Studiums und anderen studentischen Lebensbereichen an, wie beispielsweise Selbstorganisation, Leistungsanforderungen oder dem Umgang mit Schwierigkeiten.
Besonderes Augenmerk legt die Zentrale Studienberatung auf kritische Phasen des Studiums, darunter die Studieneingangsphase, Prüfungsphasen und den Übergang vom Studium in den Beruf.
Für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit ist die Zentrale Studienberatung oft eine erste Anlaufstelle - insbesondere bei Fragen zur Studienorientierung. Im Studienverlauf können sich Studierende mit Behinderung an diese Stelle wenden, da sie vertraulich und neutral ist. Gerade für Studierende, die vielleicht noch keine Diagnose einer (psychischen) Behinderung oder chronischen Krankheit haben, ist die Zentrale Studienberatung eine erste Anlaufstelle, da hier die Ratsuchenden an spezialisierte Angebote weitervermittelt werden können.
Das Konstanzseminar bietet ein Fortbildungsangebot für Studienberater*innen an.
3.2. Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit
Die Besetzung einer/eines Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung ist an deutschen Hochschulen gesetzlich vorgeschrieben.
Die Ausgestaltung dieser Stelle unterscheidet sich nach Bundesland und Hochschule jedoch stark. Je nach Größe und Ressourcenausstattung kann die Stelle der/des Beauftragten haupt- oder nebenamtlich besetzt sein oder als Teilaufgabe einer/eines Lehrenden oder Mitarbeitenden der Hochschulverwaltung, Studienberatung oder Ähnlichem wahrgenommen werden.
Eine Umfrage der IBS zeigt: im Jahr 2014 waren nur 5% der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen hauptberuflich angestellt. 33% hatten dieses Amt als Teilaufgabe Ihrer Arbeit in der Verwaltung oder der Studienberatung, 25% als Teilaufgabe eines/r Lehrenden und 34% haben das Amt ehrenamtlich geführt. Die fehlenden 3% gaben dazu keine Angabe.
Generell ist der/die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung für die Bereitstellung von Informationen und die Beratung von Studieninteressierten und Studierenden mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen verantwortlich. Weitere Aufgaben sind sehr divers und hängen oft von zeitlichen Kapazitäten und (finanziellen) Ressourcen ab. Zu den Themengebieten und Beratungsangeboten gehören beispielsweise Informationen hinsichtlich des
- Zugangs und der Zulassung zum Studium
- Planung und Organisation der Lehr- und Studienbedingungen
- Bearbeitung von Beschwerden
- Unterstützung im Studienverlauf bei individuellen beeinträchtigungsbedingten Problemen
- Thema Nachteilsausgleich
- Umsetzungsdienst, der Lernmaterialien für Studierende barrierefrei zugänglich macht
- Bereitstellung von assistiven Technologien (Ausführliche Informationen zur Implementierung assistiver Technologien in den Studienalltag sind in dem Buch IT und Technik)
- Aufbau und Begleitung von Peer-Mentoring-Programmen
- Weiterbildungsangebote für Lehrende
- Informations- oder Beratungsangebote für Studierende mit Beeinträchtigung
-
Netzwerkarbeit innerhalb und außerhalb der eigenen Hochschule.
Einige Hochschulen bieten für Studierende mit Beeinträchtigung weitere Unterstützungsangebote an. Oft sind die Beauftragten in der Begleitung oder (Weiter-)Entwicklung dieser Programme beteiligt.
Eine weitere Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Bedingungen rund um das Thema Barrierefreiheit erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem die Möglichkeiten in Bezug auf Härtefallanträge oder Nachteilsausgleiche bei der Zulassung, die Erarbeitung angemessener Nachteilsausgleiche im Studium und die Anpassung von Studienverläufen. Beauftragte sind oft auch in Gremien der Hochschule vertreten, zum Beispiel dem Prüfungsausschuss oder Senat.
Auch an der Gestaltung von Regelungen in Satzungen ihrer Universität oder Hochschule sowie an der Gestaltung von Prozessen oder Beratungs- und Schulungsangeboten sollten Beauftragte beteiligt sein. Darüber hinaus haben sie auch eine beratende Rolle für Lehrende und Prüfungsorgane und werden bei schwierigen Entscheidungen oder bei Konflikten im Einzelfall als Expert*in oder in einer vermittelnden Rolle hinzugezogen.
3.3. Beratungsstellen Studium und Behinderung
An einigen Hochschulen gibt es spezielle Beratungsangebote für Studierende mit Beeinträchtigung. Das Angebot ist unterschiedlich, umfasst aber fast immer spezielle Beratungsangebote zum Thema Studium und Behinderung (oft in Kooperation mit den Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung) und weitere Unterstützungsangebote, zum Beispiel Workshops, barrierefreie Arbeitsplätze und Hilfsmittel, oder einen Umsetzungsdienst.
Um diese Angebote zu ermöglichen, werden finanzielle und personelle Ressourcen benötigt. Oft entstehen diese aus einer Vernetzung oder Bündelung von unterschiedlichen Ressourcen und einer Zusammenarbeit von Beauftragten und Beratenden an der Hochschule.
Good Practice:
- Die Arbeitsgruppe Services Behinderung und Studium (AG-SBS) an der TU Dresden unterstützt seit 1990 Studierende mit Sehbeeinträchtigungen und Lesebehinderungen sowie chronischen und psychischen Erkrankungen.
- An der TU Dortmund bietet der Bereich DoBuS "Behinderung und Studium" Informationen und Unterstützung rund um das Thema chancengleiche Studienbedingungen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.
- Das Zentrum für digitale Barrierefreiheit und Assistive Technologien (ACCESS@KIT) am Karlsruher Institut für Technologie unterstützt und berät seit vielen Jahren Studierende und Studieninteressierte mit Sehbehinderung und Blindheit in allen am KIT angebotenen Studienfächern.
- An der Uni Bielefeld bietet die Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei (ZAB) Beratungen und Unterstützungen rund um die Themen Barrierefreiheit und aktive Partizipation von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
- An der Uni Hamburg gibt es die Koordination der Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen, die eine zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende mit länger andauernden oder dauerhaften Beeinträchtigungen ist.
3.4. Psychologische oder Psychotherapeutische Beratungsstellen
Psychologische oder Psychotherapeutische Beratungsangebote sind häufig bei den Studierendenwerken angesiedelt und bieten Studierenden Einzelberatung durch Therapeut*innen an. Einige Hochschulen bieten zusätzlich eigene Beratungsstellen an. Die Beratungsstellen sind oft eine Erstanlaufstelle für Studierende in Problem- oder Krisensituationen. Wenn nötig unterstützen die Therapeut*innen Studierende bei der Suche nach längerfristigen (Therapie-)Angeboten.
Schon seit längerer Zeit sind psychotherapeutische Angebote stark nachgefragt und oft an der Grenze ihrer Kapazität. Für Studierende bedeutet dies eine längere Wartezeit oder Überbrückungsphase ohne passende Betreuung.
Nach der best3 Studie sind psychische Erkrankungen mit über 65% im Jahr 2021 die häufigste studienerschwerende Beeiträchtigungsart.
Das Angebot der Psychotherapeutischen Beratungsstellen des Studierendenwerks sind für Studierende kostenlos und vertraulich. Eine Beschreibung der Angebote und mit welchen Problemen oder Fragestellungen man sich an die Therapeut*innen wenden kann, findet sich auf den jeweiligen Webseiten. Die Beratungsstellen sind monothematisch, das heißt, es geht hier vor allem um psychische Probleme oder (akute) Situationen, die die geistige Gesundheit beeinträchtigen. Auch zu diesen Beratungsstellen bietet das Deutsche Studierendenwerk eine Suchfunktion auf ihrer Webseite an, damit die richtigen Ansprechpartner*innen ermittelt werden können.
Good Practice:
- Über die psychosoziale Beratung des Studierendenwerks hinaus wird an der PH Heidelberg eine niederschwellige studienbegleitende Beratung vor Ort zur Verfügung.
- Angebunden an die zentrale Studienberatung bietet die TU Dortmund eine Psychologische Studienberatung an, die sich um Unterstützung bei der Erarbeitung von Bewältigungsstrategien in schwierigen Lebenssituationen bemüht.
3.5. Übergreifende Beratungsangebote
Die Studierendenwerke bieten oft ein breites Informations- und Beratungsangebot zu einer Reihe von Themen an, die auch für Studierende mit Beeinträchtigungen wichtig sind, zum Beispiel die Studienfinanzierung oder eine Rechtsberatung.
Auch die studentische Selbstverwaltung bietet oft Interessens- oder Selbsthilfegruppen für Themen rund um Behinderung und Diversität an. Dies können zum Beispiel eine Gruppe von Seh- oder Hörbehinderten sein, oder eine Selbsthilfegruppe für Studierende, die von Depressionen betroffen sind. Der Austausch und Peer-Support wird von Studierenden als sehr hilfreich empfunden und über diese Wege wird untereinander viel Wissen weitergegeben. Diese Gruppen sind in der Regel von Studierenden selbst organisiert.
Weitere Beratungsangebote werden von öffentlichen, kirchlichen oder privaten Trägern gestellt. Diese richten sich oft nicht speziell an Studierende. Das Angebot ist von Ort zu Ort sehr unterschiedlich. Bei akuten (psychischen) Krisen, gibt es deutschlandweite Hotlines, zum Beispiel die Telefonseelsorge oder Hotline der Deutschen Depressionshilfe.
Zusätzlich gibt es hochschulexterne Beratungsangebote, die sich aus verschiedenen Netzwerken, Vereinen oder Arbeitsgemeinschaften zusammensetzen und das Ziel verfolgen, Studierende mit (nicht-)sichtbarer Behinderung und/oder chronischer Erkrankung zu unterstützen. Dazu bietet die Webseite des kombabb (Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf) eine Übersicht und Linkliste.
Good Practice:
- Das Projekt barrierefrei studieren Köln bietet hochschulübergreifend Informationen und Tipps für Studierende mit sichtbaren oder nicht-sichtbaren Beeinträchtigungen, die in Köln studieren möchten.
4. Unterstützungsangebote
Angebote im Bereich der Barrierefreiheit können sehr unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich liegt der Schwerpunkt hier eher im technischen Bereich – es geht um die Erstellung und Umsetzung von barrierefreien Webumgebungen und Dokumenten. Zielgruppen sind auf der einen Seite Mitarbeitende der Hochschule, sowohl in der Lehre als auch in der Verwaltung und IT, auf der anderen Seite aber auch Studierende.
Good Practice:
- Die PH Heidelberg bietet für Studierende und Lehrende einen Umsetzungsdienst für die Umsetzung barrierefreier PDFs sowie PowerPoint an. Zudem hat die PH Heidelberg auch einen Untertitelungsdienst für Videos.
- An der TU Dortmund werden von DoBuS Studienmaterialien für Studierende mit Sinnesbeeinträchtigungen in eine für sie passende Form umgesetzt.
Weitere Angebote können beispielsweise die Prüfung von Dokumenten, Lern-Management-Systemen oder Webseiten der Hochschule auf Barrierefreiheit sein. Auch die Prüfung von Software nach gesetzlichen Richtlinien und Beratung bei der Anschaffung von Hard- oder Software ist ein wichtiges Unterstützungsangebot.
Good Practice:
- Die ZAB an der Universität Bielefeld bietet mit dem ServiceDesk Digitale Barrierefreiheit für interne Mitarbeitende die Möglichkeit, Webseiten, Dokumente oder Software auf Barrierefreiheit prüfen zu lassen.
5. Austausch-Formate für Studierende
Studierende können vom Austausch mit anderen Studierenden in ähnlichen Situationen stark profitieren. Dadurch wird das Gefühl, alleine in einer herausfordernden Situation zu sein, bekämpft und relevante Informationen und Tipps können dadurch schnell und niedrigschwellig weitergegeben werden. Jedoch fällt es Studierenden, besonders zu Beginn des Studiums, eher schwer, Netzwerke aufzubauen. Dabei wird gerade in dieser Phase Orientierung benötigt.
Daher ist es sinnvoll, Angebote für Studierende zu initiieren, die zum Austausch anregen. Dazu gehören zum Beispiel Chat- oder Social-Media Gruppen, regelmäßige Treffen, Mentoringprogramme oder Hilfe zur Selbsthilfe.
Etablieren Sie Austausch-Formate oder unterstützen Sie Studierende beim Aufbau.
Weisen Sie in Beratungssituationen auf vorhandene Austausch-Foramte hin.
Good Practice:
- Mentor:innenprogramm – Best Tandem: Studierende mit Beeinträchtigung unterstützen ebenfalls beeinträchtigte Studierende und bilden mit ihnen ein Tandem.
- Erfahrungsberichte zum Thema Beeinträchtigung der TH Köln: Studierende der TH Köln mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen wurden auf der Website befragt.
- Peer-Mentoring Programm der ZAB der Uni Bielefeld: Erfahrene Studierende mit Behinderungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen höherer Semester (Mentor*innen) unterstützen Studierende mit Behinderungen oder Erkrankungen, die entweder neu an der Universität Bielefeld anfangen oder im Studienverlauf auf Barrieren stoßen.
- Studienstart Barrierefrei ist ein kostenfreies Angebot der ZAB der Universität Bielefeld und verfolgt das Ziel, das Ankommen im Uni-Leben zu erleichtern und Barrieren abzubauen.
- Peer-Support an der LMU: Viele Beratungs-, Vernetzungs- und Mentoringangebote an der LMU werden von Studierenden ehrenamtlich unterstützt, die Studierende mit Beeinträchtigungen beraten.
- Peer-Mentoring DoBuS (TU Dortmund): Das Peer-Mentoring-Programm an der TU Dortmund unterstützt Studierende mit Beeinträchtigungen beim erfolgreichen Start ins Studium.
- Mentoring-Programm P2P-Inklusiv (RUB):
P2P-Inklusiv ist ein Mentoring-Programm, das Studierenden an der RUB vertrauensvolle Begleitung durch erfahrene Studierende bietet, um Herausforderungen im Studienalltag zu meistern.
6. Beratung für Hochschulmitarbeitende
Beratungs- und Anlaufstellen sind nicht nur für Studierende wichtig. Auch die Beratung von anderen Hochschulangehörigen aus der Lehre oder Verwaltung ist ein wichtiger Bestandteil, um die Barrieren im Studienalltag zu vermeiden.
Beratungsstellen können gezielt Angebote in Form von Weiterbildungen oder Informationsmaterialien zur Verfügung stellen.
Durch diese Angebote können Kenntnisse in der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit in der Hochschule gestreut und verankert werden. Zusätzlich trägt die Bereitstellung von Informationsmaterialien und Weiterbildungen zur Sensibilisierung bei.
Etablieren Sie Weiterbildungsangebote.
Stellen Sie Informationsmaterialien zur Verfügung.
Bringen Sie das Thema in bereits vorhandene Weiterbildungen mit ein.
Ausführliche Ausführungen mit guten Beispielen finden Sie in den Kapiteln Informationen bereitstellen und Weiterbildungen anbieten.
7. Informationsveranstaltungen
Je nach Kapazitäten können über das Beratungsangebot hinaus auch Informationsangebote initiiert, organisiert oder selbst durchgeführt werden. Diese Angebote können sich an Lehrende, Prüfungsausschüsse, Mitarbeiter*innen der für Prüfungen zuständigen Verwaltungseinheiten, Studierende und ggf. weitere universitäre bzw. hochschulgebundene Zielgruppen richten. Oftmals gibt es bereits allgemeine Formate, die dafür genutzt werden können. Für Lehrende und Verwaltungspersonal können z.B. Formate wie „Tag der Lehre“, „Diversity-Tag“ oder „Summer Schools“ genutzt werden.
Man sollte sich das, was bereits da ist, anschauen und versuchen, seine eigenen Themen in vorhandenen Strukturen zu verankern.²
Eine mögliche Alternative besteht darin, Prüfungsausschüsse oder die für Prüfungen zuständigen Verwaltungseinheiten aufzusuchen und dort im Rahmen regulärer Sitzungen oder Besprechungen eine kurze Präsentation zu halten und sich als sachverständige Stelle zum Thema „Nachteilsausgleich“ anzubieten. Für Studierende gibt es ebenfalls eine Reihe allgemeiner Formate, die genutzt werden könnten, insbesondere die typischen Angebote in der Studieneingangsphase, z.B. Orientierungseinheiten, Einführungs- bzw. Willkommenswochen oder Begleitangebote für den Studieneinstiegsprozess. Die zu vermittelnden Inhalte ähneln sich, es gibt jedoch je nach Zielgruppe unterschiedliche Akzente.
Initiieren Sie Informationsveranstaltungen.
Seien Sie bei Veranstaltungen für Studienanfänger*innen präsent.
Bringen Sie das Thema in vorhandene Veranstaltungen ein.
Passen Sie Ihr Angebot an die verschiedenen Zielgruppen an.
- Das Handbuch „Studium und Behinderung“ ist eine wertvolle Quelle an Informationen rund um das Thema. Besonders rechtliche Grundlagen werden hier erörtert und erklärt.
- Die IBS hat eine umfassende Online-Bibliothek mit Informationsmaterial rund um das Thema Studium und Behinderung. Auch Studierende können sich hier informieren.
8. Barrierefreie Beratungsangebote
Beauftragte und Berater*innen bieten häufig offene Sprechstunden und persönliche Termine nach Vereinbarung an. Zusätzlich sollte ein telefonisches und ggf. ein (Video-)Chat-Angebot etabliert werden, insbesondere für Studierende, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mobil sind, die stationär behandelt werden oder sich zeitweise nicht am Standort der Hochschule aufhalten. Auch bei dem digitalen Beratungsangebot sollte darauf geachtet werden, dass die Angebote barrierefrei gestaltet sind. Beispielsweise sollte für Studierende, die gebärdensprachlich kommunizieren, das Beratungsangebot in Gebärdensprache und damit in der Regel unter Einsatz von Dolmetschenden stattfinden. Auch die bereitgestellten Materialien müssen barrierefei gestaltet und zugänglich sein.
Für eine barrierefreie Gestaltung der Materialien kann der Moodle-Kurs Materialpaket barrierefreie Lehre hinzugezogen werden.
Stellen Sie die Angebote auf unterschiedlichen Wegen zur Verfügung (persönlich, telefonisch, digital).
Achten Sie auf eine barrierefreie Gestaltung der Beratungsangebote und Informationsmaterialien.
9. Sichtbarkeit
Um Ihre Angebote bei den Studierenden sowie Mitarbeitenden der Hochschule bekannt zu machen, ist es besonders wichtig, die Angebote regelmäßig in der Hochschule zu bewerben. Dabei sollten Sie beachten, dass die verschiedenen Zielgruppen ggf. über unterschiedliche Kanäle am besten erreicht werden. So könnte es beispielsweise sinnvoll sein, Studierende auch über Social Media zu erreichen, statt ein Schwarzes Brett oder einen E-Mail-Verteiler zu verwenden. Für Lehrende und Mitarbeitende hingegen sind die Social-Media-Kanäle womöglich weniger gut geeignet.
Auch die von der Hochschule bereits angebotenen Möglichkeiten, Informationen zu streuen und den eigenen Bekanntheitsgrad zu steigern, sollten genutzt werden. Viele Hochschulen bieten beispielsweise Studien-Orientierungs-Tage, Einführungsveranstaltungen für Erstsemester oder auch einen Tag der Lehre an. Diese Möglichkeiten können genutzt werden, um entsprechende Angebote zu kommunizieren und so den Studierenden bzw. Lehrenden bekannt zu werden.
Auch Lehrende sollten darüber informiert werden, welche Beratungs- und Unterstützungsangebote die Hochschule Studierenden bietet. Als wichtige Multiplikatoren können sie Studierende über die Angebote informieren und an die richtige Stelle weiterverweisen. So können die Lehrenden beispielsweise auch darum gebeten werden, zu Beginnn ihrer Vorlesungen und Seminare eine Übersichtsfolie zu den Beratungsangeboten der Hochschule zu zeigen und somit Studierende darauf aufmerksam zu machen.
Zusätzlich sollten die Hochschul-Angehörigen Ihre Angebote und Kontaktdaten möglichst schnell finden, wenn sie ein Anliegen haben. Sorgen Sie deshalb dafür, dass Ihre Kontaktdaten und Ansprechpersonen schnell und über verschiedene Wege auffindbar sind, beispielsweise über die Webseite, ein Schwarzes Brett und Flyer.
Kommunizieren Sie Ihre Angebote regelmäßig an Studierende und Mitarbeitende.
Machen Sie Ihre Kontaktdaten und Ansprechpersonen für alle Zielgruppen deutlich und schnell auffindbar.
Nutzen Sie für die Kommunikation Ihrer Angebote die passenden Kanäle der Zielgruppe.
Bespielen Sie verschiedene Kommunikations-Kanäle, z.B. Social Media, E-Mail-Verteiler, etc.
Nehmen Sie Kommunikationsmöglichkeiten wahr, beispielsweise Einführungs- oder Studieninformations-Tage.
Achten Sie darauf, dass Ihre Kommunikation der Angebote selbst auch barrierefrei ist.
Bitten Sie auch die Lehrenden, Multiplikatoren für die Beratungsangebote zu sein und Studierende auf die Angebote hinzuweisen.
Good Practice:
-
An der Uni Bielefeld hat die ZAB einen Instagram-Kanal, auf dem sie über Veranstaltungen und ihre Angebote informiert: „ohne_barrieren“
-
Das autonome Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende der AStA Uni Oldenburg informiert über ihren Instagram-Kanal üver Sprechzeiten, Veranstaltungen und gibt Tipps für Studierende: „berefuniol“
-
Auch das SmS (Studis für Studis) der Uni Konstanz hat einen Instagram-Kanal, über den beispielsweise Veranstaltungen kommuniziert werden: „studismitstudis_kn“.
10. Rückmeldefunktion
Beratende haben an der Hochschule eine wichtige Rückmeldefunktion. Sie bekommen durch die Beratung Einblicke in die Themen, die Studierende in ihrem Studienalltag beschäftigen. Durch die Weitergabe von Beobachtungen und Erfahrungen können die Beratenden dazu beitragen, strukturelle oder organisatorische Probleme zu identifizieren, die sich negativ auf die Studienerfahrung auswirken. Beratende sollten deshalb regelmäßig ihre Erfahrungen an Lehrende oder die Hochschulleitung rückmelden, zum Beispiel in zentralen Gremien wie dem Senat. So fallen immer wiederkehrende Problematiken auf und können auf strategischer Ebene adressiert werden. Zudem können Bedarfe erfasst und Ressourcen passend verteilt werden. Dies trägt nicht nur zur Verbesserung der Beratung bei, sondern fördert auch die Qualität der Lehre und das Wohlbefinden der Studierenden, was letztlich die Grundlage für ihren Studienerfolg bildet.
Melden Sie Ihre Erfahrungen an Lehrende und die Hochschulleitung zurück.
Berichten Sie über Ihre Tätigkeiten in zentralen Gremien.
11. Interne Netzwerkarbeit
Innerhalb der Hochschule ist eine gute Zusammenarbeit unerlässlich. Einzelgremien und ein starkes Netzwerk sind mächtige Werkzeuge, die man dafür nutzen kann. Beratende und Beauftrage für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit arbeiten idealerweise in Gremien mit oder haben eine Berichtspflicht im Senat. Dies verstärkt die Vernetzung innerhalb der Hochschule und sensibilisiert Lehrende und Mitarbeitende für das Thema Barrierefreiheit.
Wir haben überall Menschen gefunden, die sich dem Thema angenommen haben und das macht es unheimlich einfach.²
Bringen Sie sich in Gremien ein und halten Sie so das Thema Barrierefreiheit präsent.
Stellen Sie möglichst kurze Wege über persönliche Verbindungen zu Entscheidungsträgern innerhalb der Hochschule her.
Nutzen Sie Mund-zu-Mund-Propaganda.
Um ein effizientes Beratungsnetzwerk an der Hochschule aufzubauen und dafür zu sorgen, dass Studierende schnell die richtigen Ansprechpartner*innen finden, ist eine gute Vernetzung innerhalb der Hochschule unerlässlich. So können untereinander Angebote ausgetauscht und Schnittstellen erkannt werden.
Ergänzend ist es sinnvoll, eine klare Verweispraxis einzuführen, damit die verschiedenen Beratungsstellen Studierende oder Lehrende in konkreten Situationen auf die passenden Beratungsstellen verweisen können. Beispielsweise kann gemeinsam eine „Beratungslandkarte“ erstellt werden, in der die Beratungsthemen der verschiedenen Beratungsstellen aufgelistet sind.
Suchen Sie Kontakt zu den anderen Beratungsstellen der Hochschule.
Erstellen Sie eine Übersicht aller Beratungsangebote.
Etablieren Sie eine Verweispraxis.
Good Practice:
- Die TU Dresden stellt in einem Beratungskompass eine Übersicht aller Beratungsangebote dar.
- Die Hochschule der Medien Stuttgart bietet den StuddyBuddy an, in dem alle Beratungsangebote dargestellt sind.
12. Externe Netzwerkarbeit
Neben der hochschulinternen Vernetzung [ist] auch die hochschulübergreifende Vernetzung mindestens im Bundesland wichtig. Weil oftmals ist es so, dass Hochschulen zum Beispiel ähnliche Systeme oder Tools verwenden oder ähnliche Prozesse haben, ähnliche Vorgaben zumindest in einem Bundesland und man sich dadurch auch arbeitsteilig gut vernetzten kann, indem zum Beispiel bestimmte Prozesse dann vielleicht nur einmal von einer Hochschule [definiert werden] und die anderen Hochschulen können das dann übertragen in ihre [eigenen] Prozesse oder zumindest dann Informationen auch weitergeben.²
Auch externe Netzwerkarbeit ist lohnenswert. Oft werden innerhalb dieser Netzwerke wichtige Informationen geteilt, man kann sich austauschen und hat Zugriff auf viele Ressourcen. Innerhalb Deutschlands existiert eine sehr aktive Community im Bereich Barrierefreiheit an Hochschulen, welche sich für einen Austausch eignet. Oftmals finden sich die besten Informationen innerhalb des Netzwerks, dazu zählen auch Newsletter und Workshops oder Konferenzen. Die Beauftragten können in diesem Netzwerk Probleme und Lösungen austauschen sowie Anstöße und Ideen zu Prozessen sammeln. Die Vernetzung sorgt auch dafür, dass immer mehr Hochschulen mehr und bessere Angebote für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung machen können.
In NRW gibt es ein hochschulübergreifendes Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit mit 27 Hochschulen. Hier soll ein hochschulübergreifender Austausch zu digitaler Lehre und digitaler Barrierefreiheit ermöglicht werden. Dazu gehören Austausch und Best Practice Beispiele sichtbar und verfügbar zu machen.
Durch ihre Aktivitäten wie Fachtagungen, Standardsentwicklung und Fortbildungen trägt die GiBeT dazu bei, dass Beraterinnen und Berater besser vernetzt sind, aktuelle Themen diskutieren können und innovative Ansätze in der Studienberatung entwickelt werden. Auch die IBS organisiert verschiedenen Veranstaltungen zur Vernetzung.
Nehmen Sie regelmäßig an Austauschmöglichkeiten mit der Community im Bereich Barrierefreiheit an deutschen Hochschulen teil.
Nehmen Sie an externen Netzwerken teil und vernetzen Sie sich so mit anderen Hochschulen.
Den Beauftragten und Berater*innen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten ermöglicht die IBS einen Austausch über eine Mailingliste. Eine Aufnahme kann via E-Mail angefragt werden unter studium-behinderung@studierendenwerke.de.
13. Ressourcen
Im Kontext der Beratung rückt das Thema Ressourcenmanagement in den Fokus. Häufig stehen nicht ausreichend personelle oder zeitliche Ressourcen zur Verfügung, um die Beratung optimal umzusetzen. Diese Engpässe sind nicht selten auf die Befristung von Stellen und die Durchführung von Beratungsaktivitäten auf projektbezogener Basis zurückzuführen.
Finanzielle Ressourcen für Beratende variieren ebenfalls erheblich. Um dieser Herausforderung zu begegnen, ist es sinnvoll, Ressourcen innerhalb der Hochschulgemeinschaft zu bündeln. Ein erster Schritt in diese Richtung ist eine umfassende Bestandsaufnahme, um herauszufinden, welche Personen oder Stellen an der Hochschule Schnittstellen zu den eigenen Beratungsaufgaben aufweisen. Durch eine systematische Analyse können potenzielle Synergien identifiziert werden, um personelle Ressourcen effizienter zu nutzen. Dies könnte beispielsweise die Bündelung von Budgets oder die gemeinsame Nutzung von qualifiziertem Personal beinhalten.
Für Beratungsstellen ohne eigenes Budget empfiehlt es sich, Allianzen und Netzwerke an der Hochschule zu schaffen. Die Zusammenarbeit mit anderen Stellen kann den Zugang zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten ermöglichen, indem gemeinsam auf andere Budget-Töpfe zugegriffen wird. Die Schaffung solcher Verbindungen innerhalb der Hochschulgemeinschaft trägt nicht nur zur effektiveren Nutzung von Ressourcen bei, sondern fördert auch den interdisziplinären Austausch und die gemeinsame Weiterentwicklung von Beratungsdienstleistungen.
Darüber hinaus sind auch projektbasierte Fördermittel oder Sondermittel, die je Bundesland auch variieren, eine gute Möglichkeit, finanzielle Ressourcen zu erwerben. Diese sind natürlich nur befristet verfügbar, können aber vor allem zu Beginn von neuen Angeboten eine Möglichkeit sein, Kompetenzen und Strukturen aufzubauen. So hat beispielsweise das sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) seit 2015 mehrere Millionen Euro zweckgebunden als Zusatzbudget zur Finanzierung von Inklusionsmaßnahmen an die Hochschulen in Sachsen ausgereicht.
Vernetzen Sie sich an der Hochschule mit anderen Beratenden, um Ressourcen zu bündeln und optimieren.
Suchen Sie proaktiv nach alternativen Finanzierungsquellen und Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Institutionen innerhalb und außerhalb der Hochschule.
Werben Sie Finanzierungen über Drittmittel an, um neue Angebote aufzubauen.
Informieren Sie sich über mögliche Sondermittel beispielsweise auf Länderebene.