Text: Medien.Didaktik
7.9 Sonderfall assistive Technologien
Ein Sonderfall digitaler Medien sind die sogenannten ›assistiven Technologien‹, die bei der didaktischen Gestaltung von Lehr-Lern-Arrangements zu berücksichtigen sind. Assistive Technologien bezeichnen Medien, die einzelne Personen nutzen, um individuelle Beeinträchtigungen teilweise auszugleichen oder Barrieren im Alltag zu meistern. Dazu zählen z.B. Screenreader, Talker/Sprachcomputer etc. In der vorliegenden Einheit wird der Abschnitt hierzu nur der Vollständigkeit halber kurz und knapp angerissen, weil die Hilfsmittel häufig personalisiert sind. Die Anwendenden verfügen selbst zumeist über höhere Expertise als der*die Lehrende, der*die mit der Technologie nur oberflächlich vertraut sein kann, weil die stetige Anwendungsmöglichkeit im Alltag fehlt. D.h., hier ist etwas weniger die Verantwortung des Lehrenden gefragt und etwas mehr die Eigenverantwortung der Lernenden.
Wohl aber in der Verantwortung der*des Lehrenden steht die Aufgabe, Lernende darauf hinzuweisen, dass sie auf ihren digitalen Endgeräten (Tablets und Smartphones) die Eingabehilfen aktivieren können, die ggf. die Rezeptionsmöglichkeiten von Inhalten verbessern. Wo diese zu finden sind, variiert je nach Hersteller, aber zumeist finden sich unter »Einstellungen« mehrere Reiter zu »Eingabehilfen«, »Bedienungshilfen« oder »Erleichterte Bedienung«, über die Sehhilfen, Hilfen bei Hörbehinderung, Text-to-Speech-Funktionen oder Speech-to-Text sowie diverse Eingabefunktionen (Eingabehilfen, Einfaches Tippen etc.) aktiviert werden können.
Aufgabe
Bearbeiten Sie die folgende Aufgabe: Bedienungshilfe testen