2.4 Digital Divide und Digital Inequality

Digital Divide bedeutet, dass nicht alle Menschen gleichermaßen Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien besitzen. Um zu verdeutlichen, dass die Kluft in der Nutzung über diese Hürde des Zugangs hinausgeht, etablierten DiMaggio und Hargittai den Begriff ›Digital Inequality‹ (vgl. DiMaggio /Hargittai 2001), denn nicht alle Menschen haben den gleichen Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien oder profitieren in gleicher Weise von ihrer Nutzung. Dabei benennen DiMaggio und Hargittai (2001) fünf Dimensionen der Ungleichheit: In der ersten Dimension betrachten Sie die unterschiedlichen technischen Mittel (bspw. digitale Endgeräte und Zugang zum Internet), mit denen auf das Internet zugegriffen wird. Die zweite Dimension umfasst die Autonomie des Zugriffs (bspw. in Bezug auf kontrollierte und beschränkte Zugänge). Die dritte Dimension bezieht sich auf die variierenden Fähigkeiten der Personen in Bezug auf die Nutzung des Internets und die vierte auf die vorhandenen Unterstützungssysteme. Die letzte Dimension betrachtet die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten bzw. den Nutzungszweck digitaler Technologien. Folgende Personengruppen sind in einer auf digitale Technologien ausgelegten Welt benachteiligt: Personen, die…

  • einen schwachen sozioökonomischen Hintergrund besitzen,
  • keinen physischen Zugang zur Technologie erhalten (bspw. auf Grund fehlender Infrastruktur oder bestehender Barrieren),
  • Unterstützung bei der Nutzung der Technologien bedürfen oder
  • Hilfe bei der Auswertung der Inhalte benötigen.

Oftmals erfolgt diese Benachteiligung in Verbindung mit einer weiteren bereits bestehenden Benachteiligung, die die Bildung, das Einkommen oder den Gesundheitszustand betrifft. Teilweise basieren sie aber auch auf kulturellen Unterschieden, die zu einer verringerten Nutzung der Medien führen (vgl. Cullen 2001).

Das Barrierefreiheitstärkungsgesetz zielt darauf ab, diese Kluft zu mindern, indem es ausgehend vom European Accessibility Act (EAA) Barrierefreiheit als nationales Recht festlegt. So sind bereits seit 2021 alle öffentlichen Einrichtungen (dazu zählen bspw. Behörden, Hochschulen etc.) dazu aufgefordert u.a. Websites barrierefrei zu gestalten und so digitale Zugangsmöglichkeiten zu schaffen. Ab Juni 2025 müssen Produkte (bspw. PCs, Laptops, Smartphones, eBook-Reader etc.) und Dienstleistungen (bspw. Telekommunikationsdienste und Online-Handel) ebenfalls barrierefrei gestaltet sein (vgl. Bundesfachstelle Barrierefreiheit o.J.; siehe auch Einheit Medien.Didaktik). Mit Blick auf die betroffenen Personengruppen wird jedoch deutlich, dass diese Maßnahmen die digitale Kluft nicht schließen können. So bedarf es neben Barrierefreiheit insbesondere auch inklusiver Medienbildung, um allen Menschen die nötigen Kompetenzen für einen selbstbestimmten Umgang mit digitalen Medien und die Teilhabe an unserer digitalen Gesellschaft zu ermöglichen (siehe auch Einheit Medien.Rezeption).

Angesichts dieser Überlegungen verwundert es nicht, dass die Zukunft der Digitalisierung oftmals zwischen den Polen der Utopie und der Dystopie liegt: einerseits einer Welt, in der Wissen für alle frei zugänglich zur Verfügung steht und digitale Technologien zu einer erhöhten Partizipation führen und andererseits einer Welt, die sich postdemokratisch darstellt und in der die Menschheit überwacht und kontrolliert wird und das Wissensmonopol bei Einzelnen liegt (vgl. Heinz 2023). Ein weiterer Faktor, der in diesem Zusammenhang näher betrachtet werden muss, ist der sogenannte ›Digital Bias‹ (siehe Einheit Medien.Daten). Denn auch wenn die Technik auf den ersten Blick objektiv erscheint, ist sie es nicht. Vielmehr kommen beim Einsatz von Algorithmen die gleichen Vorurteile zum Tragen, die auch sonst in unserer Gesellschaft vorhanden sind, da die Algorithmen von Personen erstellt werden und auf den Weltvorstellungen dieser basieren. Wenn Sie sich intensiver mit dem Aspekt des Digital Divides beschäftigen wollen, nutzen Sie die Einheit Medien.Didaktik. Der Begriff Digital Bias und dessen Auswirkungen auf die Repräsentation unterschiedlicher Personengruppen sowie erste Ansätze gegen die digitale Diskriminierung werden in der Einheit Medien.Daten näher beschrieben.

Literatur- und Web-Tipps

Hinweise zur Gestaltung barrierefreier Websites finden Sie auf der Webseite der Zentralen Anlaufstelle Barrierefreiheit (ZAB) der Universität Bielefeld: https://www.uni-bielefeld.de/einrichtungen/zab/digitale-barrierefreiheit/barrierefreie-webseiten/barrieren-a-z/

Erklärvideo der Bundesfachstelle Barrierefreiheit zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz:
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/Video-Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/node.html

Aufgabe

Bearbeiten Sie die folgende Aufgabe: Digitale Barrierefreiheit