Ursprünglich beschreibt der Prozess des Revisionismus das Hinterfragen und die Neubewertung von historischem Wissen, wenn zum Beispiel neue historische Quellen auftauchen. Das ist ein normaler und wichtiger wissenschaftlicher Prozess. In seiner extremistischen Ausprägung insbesondere im Kontext der NS-Zeit bezeichnet Geschichtsrevisionismus aber den gezielten Versuch, das gesellschaftlich und wissenschaftlich fundierte Verständnis und Wissen von der NS-Geschichte aus politischer Motivation zu verzerren - verändern oder vollständig zu leugnen. Hier geht es nicht um eine wissenschaftlich begründete Revision von Wissen, sondern um Angriffe auf die Erinnerung an die Verbrechen und Opfer des Nationalsozialismus.
Wenn der Holocaust geleugnet, die deutsche Kriegsschuld relativiert oder der Nationalsozialismus auf vermeintliche „Leistungen“ wie wirtschaftliche Erfolge reduziert wird, steckt dahinter oft mehr als bloße Geschichtsvergessenheit. Es ist der Versuch, Verantwortung umzudeuten mit dem Ziel zu entlasten, zu verklären oder zu entpolitisieren. Dazu werden Beweise ausgelassen, Quellen umgedeutet oder ins Gegenteil verkehrt. Das Ziel ist nicht Aufarbeitung, sondern Umschreibung, oft mit dem Ziel, rechte Denkweisen in der Gegenwart zu normalisieren.
In Deutschland erkennt der Verfassungsschutz diese Form von Geschichtsrevisionismus als ein zentrales Element rechtsextremer Ideologie an. Die Leugnung oder grobe Verharmlosung des Holocaust ist nicht nur geschichtsvergessen, sondern strafbar und fällt nach § 130 StGB unter den Straftatbestand der „Volksverhetzung“.