9. Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Zur Teilhabe an Bildung wird ermöglicht, dass Assistenzleistungen künftig auch für höhere Studienabschlüsse wie ein Masterstudium oder in bestimmten Fällen auch eine Promotion bereitgestellt werden. Außerdem erhalten Mütter und Väter mit Behinderungen künftig einen Anspruch auf die erforderlichen Leistungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder.