Grundlagen

Barrierefreiheit bezeichnet die Gestaltung von Produkten, Dienstleistungen und Umgebungen, sodass sie von allen Menschen, unabhängig von deren individuellen Fähigkeiten, genutzt werden können. Im Bildungskontext bedeutet dies, dass Lernmaterialien und Prüfungen so gestaltet sind, dass sie von Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen zugänglich sind.

Um allen Studierenden die gleichberechtigte Teilhabe an Bildungsprozessen zu ermöglichen, müssen auch die entsprechenden Prüfungsformate barrierefrei gestaltet sein. In diesem Kurs konzentrieren wir uns auf die barrierefreie Gestaltung von E-Prüfungen, damit alle Studierenden die gleichen Möglichkeiten haben, ihre Kompetenzen und ihr Wissen zu zeigen. Zudem profitieren von umgesetzten Maßnahmen zur Barrierefreiheit oftmals alle Studierenden, da sich die Nutzungserfahrung für alle verbessert.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Auch rechtlich ist verankert, dass Prüfungen barrierefrei gestaltet sein müssen. Hochschulen und Schulen sind gesetzlich verpflichtet, angemessene Vorkehrungen für Studierende mit Behinderungen zu treffen. Studierende dürfen nicht benachteiligt werden. Daher sollte die barrierefreie Gestaltung von Prüfungen möglichst früh Priorität haben.

Beispielsweise ist der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, einschließlich Bildung zu entnehmen. Auch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) fordert in Deutschland die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Dienstleistungen und Angebote.

Sofern Prüfungen nicht barrierefrei sind und von allen Studierenden problemlos bearbeitet werden können, kann dies für die Hochschule Konsequenzen nach sich ziehen. Beschwerden und potenzielle Klagen können die Folge der Nichteinhaltung sein.

Quellen:

Bandtel, M., Baume, M., Brinkmann, E., Bedenlier, S., Budde, J., Eugster, B., Ghoneim, A., Halbherr, T., Persike, M., Rampelt, F., Reinmann, G., Sari, Z., Schulz, A. (Hrsg.) (2021): Digitale Prüfungen in der Hochschule. Whitepaper einer Community Working Group aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Version 1.1. Berlin: Hochschulforum Digitalisierung.

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung (2024): Behindertengleichstellungsgesetz. Letzter Aufruf am 04.03.2025.

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung (2024): UN-Behindertenrechtskonvention. Letzter Aufruf am 04.03.2025.

Peschke, S. (2023): Barrierefreiheit bei (digitalen) Prüfungen - Möglichkeiten und Grenzen. In S. Voß-Nakkour, L. Rustemeier, M. Möhring, A. Deitmer, S. Grimminger (Hrsg.), Digitale Barrierefreiheit in der Bildung weiter denken. Innovative Impulse aus Praxis, Technik und Didaktik. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg.

Ostatnia modyfikacja: wtorek, 30 września 2025, 11:56