5. Leistungsabnahme

Um sicherzustellen, dass das erworbene Produkt barrierefrei ist, empfiehlt es sich, dieses anhand bestimmter Kriterien zu überprüfen. Webseiten sollten eine Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten, die detaillierte Informationen über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit gibt. Sowohl Softwareprodukte als auch Webseiten sollten eigenständig auf digitale Barrierefreiheit geprüft werden. Dies kann beispielsweise durch eine Kompetenzstelle der Hochschule oder des Landes erfolgen. Außerdem können die Beschaffenden selbst die Kompetenzen haben, eine solche Prüfung durchzuführen.

Es ist ratsam, nicht einfach auf selbst erstellte Gutachten von Softwareunternehmen zu vertrauen, da diese oft nicht den tatsächlichen Stand der Barrierefreiheit vollständig oder nur unvollständig widerspiegeln. Im besten Fall hat das betreffende Unternehmen bereits ein externes Gutachten erstellen lassen.

Icon für Zitat Wir testen auch [barrierefrei Software an der Universität]. Wir haben die Expertise im Team mit mehreren Beschäftigten aufgebaut. Das heißt, wir können Sachen [Software und Produkte], die einzukaufen, zu beschaffen und zu entwickeln sind, begleitend mit testen und dies eben in der Rolle der Schwerbehindertenvertretung und dann den Finger in die Wunde drücken.²

Neben den technischen Überprüfungen der Barrierefreiheit an der Universität oder durch externe Gutachten sind Usertests mit Personen mit Behinderungen wichtig, um die Verständlichkeit und tatsächliche Nutzbarkeit sicherzustellen. Hierfür können beispielsweise Studierende mit Beeinträchtigungen angeworben oder angestellt werden.

Icon für Zusatzinformation Die Beteiligung an solchen Usertests sollte selbstverständlich vergütet werden.

Icon für Handlungsempfehlungen Prüfen Sie die Produkte und Webseiten vor der Abnahme auf Barrierefreiheit anhand festgelegter Kriterien (z.B. BFIT-/WCAG-Test).

Icon für Handlungsempfehlungen Führen Sie Testungen der Software in der Hochschule, im Idealfall mit Personengruppen mit eigener Behinderungserfahrung, durch.