Beratung und Anlaufstellen
1. Allgemeines
Die Bedeutung von Beratungsstellen an Hochschulen lässt sich nicht nur aus der stetig wachsenden Komplexität des Studiums ableiten, sondern auch aus den vielfältigen Herausforderungen, denen Studierende während ihrer akademischen Laufbahn begegnen können. Diese Einrichtungen dienen nicht nur als Anlaufstelle für Fragen zu Studieninhalten, sondern bieten auch Unterstützung bei persönlichen Herausforderungen, beruflichen Perspektiven und psychosozialen Belangen. Die Einrichtung von Beratungsstellen an Hochschulen verdeutlicht somit das Bestreben, eine umfassende und ganzheitliche Unterstützung für Studierende bereitzustellen, um deren akademischen Erfolg sowie persönliche Entwicklung zu fördern. Gerade für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit sind Beratungsangebote sehr wichtig und werden von fast allen Betroffenen im Verlauf ihres Studiums genutzt. Das Thema Nachteilsausgleich stellt eines der größten Beratungsanliegen von Studierenden dar. Detailliertere Informationen hierzu finden Sie in dem Buch Nachteilsausgleich.
Beratungsangebote erfüllen an der Hochschule zwei wichtige Funktionen: Sie sind offene und vertrauliche Anlaufstellen für Studierende und haben gleichzeitig eine wichtige Rückmeldefunktion innerhalb der Hochschule. Über die zwei Funktionen hinausgehend, ist die Sensibilisierung für den Hochschulalltag betreffende Themen eine Teil-Aufgabe von Beratungsstellen. Vertiefende Informationen zur Sensibilisierung sind in dem Buch „Sensibilisierung“ gebündelt festgehalten.
Beratungsangebote können zentral oder dezentral sowie intern oder extern angesiedelt sein und agieren in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen. Manche dieser Angebote, wie zum Beispiel die Zentrale Studienberatung, sind direkt an der Hochschule verortet. Angebote des Studierendenwerks, wie beispielsweise die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung, sind außerhalb der Hochschule angesiedelt.
Generell ist der/die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung für die Bereitstellung von Informationen und die Beratung von Studieninteressierten und Studierenden mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen verantwortlich und sollte eine zentrale Anlaufstelle sein. Obwohl es mit den Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung eine eigene Beratungsstelle für das Thema Barrierefreiheit gibt, kann es sehr gut sein, dass sich Studierende an andere Stellen wenden.
Die Abstimmung und Vernetzung der Beratungsstellen untereinander ist daher sehr wichtig. Nur so können Studierende schnell an passende Angebote geleitet werden, die sie bei der Lösung ihrer Probleme unterstützen. Eine effiziente Verweispraxis erspart Studierenden viel Zeit und Aufwand bei der Suche eines passenden Angebotes. Mehr dazu finden Sie unter "Netzwerkarbeit".