Strategieentwicklung
Eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Strategien ermöglicht eine systematische Analyse und Planung der Entwicklungsmöglichkeiten der eigenen Hochschule - auch in Bezug auf digitale Barrierefreiheit.
3. Einbezug in weitere Strategiepapiere
Zusätzlich zu einer konkreten Diversitätsstrategie ist es auch notwendig, weitere bereits vorhandene Strategiepapiere und Entwicklungspläne im Hinblick auf Diversität und Zugänglichkeit (sprachlich, baulich, digital) zu überprüfen und anzupassen, um in alle relevanten Bereiche einzudringen. Hierzu gehören unter anderem alle Strategiepapiere und Leitlinien, die das Studium und die Hochschullehre betreffen. Weitere strategische Handlungsfelder, die in Zusammenhang mit Diversität stehen können, sind beispielsweise:
- Digitalisierung
- Internationalisierung
- Weiterbildung
- Personal
- Nachhaltigkeit
- Gesellschaftliche Verantwortung
- Qualitätsmanagement
- Campusleben
- Studienerfolg
- Innovation
- Kommunikation
- Verwaltung
- Forschung
- Wissenschaft
- Innovation
- Lehre
Denken Sie auch hier daran, konkrete Maßnahmen zur Barrierefreiheit mit aufzunehmen und festzuschreiben. Dadurch können Forderungen nicht mehr so leicht abgewiesen werden, sondern werden zu einem Muss.
Good practice:
- Folgende Beispiele dienen als Orientierung: Sie finden Digitalisierungsstrategien, in denen Aspekte der digitalen Barrierefreiheit aufgenommen wurden, in der Digitalisierungsstrategie 2020–2023 der Fernuniversität Hagen sowie der Digitalisierungsstrategie für Lehre und Studium 2025 der TH Köln. Diese beiden Hochschulen haben auch diversitätssensible Lehrstrategien entwickelt. In der Lehrstrategie der Fernuniversität Hagen und den strategischen Leitlinien zu Lehre und Studium TH Köln wird Diversität in Handlungsfeldern und Maßnahmen aktiv mitgedacht.
Bei der (Weiter-)Entwicklung dieser Strategien ist es sinnvoll, Expert*innen einzuladen, um von ihren Kompetenzen und Erfahrungen zu profitieren. Zu den Expert*innen können sowohl interne Personen aus unterschiedlichen Fachbereichen sowie externe gehören. Außerdem ergeben sich zu besetzende Rollen und Funktionen aus dem Hochschulgesetz, die sich zum Beispiel innerhalb von Gremien, Personalräten, als Gleichstellungsbeauftragte oder im Senat mit dem Thema auseinandersetzen müssen und Expertise mitbringen. Im Rahmen von Audits oder Exzellenzclustern kann ein Austausch mit vorhanden externen und internen Ressourcen und Kompetenzen stattfinden. Die Partizipation von Betroffenen-Statusgruppen, mit entsprechender Expertise, ist hierbei ebenfalls wichtig.
Nur an 24% der Universitäten und 14% der Hochschulen sind Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung bei der Strategieentwicklung beteiligt.4
Überprüfen Sie bereits vorhandene Strategiepapiere und Entwicklungspläne mit Hinblick auf Diversität und Barrierefreiheit.
Passen Sie die relevanten Strategiepapiere und Entwicklungspläne so an, dass sie der Diversität und Barrierefreiheit gerecht werden.
Beteiligen Sie Expert*innen und Betroffene in der Analyse und Anpassung der Strategiepapiere.
Nutzen Sie vorhandene Ressourcen aus bestehenden Rollen und Funktionen.
Erschaffen Sie ein Netzwerk zum Austausch.