5. Zielvereinbarungen

Die Zielvereinbarungen – sowohl extern mit den Ländern als auch interne Zielvereinbarungen mit Fachbereichen, zentralen Einrichtungen oder der Verwaltung – sind ein hilfreiches Mittel, in der Strategie gesetzte Ziele festzuschreiben. Durch die Kontrollen dieser Zielvereinbarungen, entsteht eine verpflichtende Umsetzung. Integrieren Sie deshalb konkrete Maßnahmen und Ziele im Hinblick auf Inklusion und Barrierefreiheit in die Zielvereinbarungen mit den Ländern für die gesamte Hochschule. Sorgen Sie zudem dafür, dass auch in den internen Zielvereinbarungen mit Fachbereichen, zentralen Einrichtungen oder der Verwaltung solche Maßnahmen und Ziele enthalten sind. Achten Sie dabei darauf, dass Sie konkrete, fachbereichsspezifische Maßnahmen festlegen und messbare Parameter für die Kontrolle formulieren.

Icon für Handlungsempfehlungen Integrieren Sie konkrete Ziele und Maßnahmen in Ihrer externen Zielvereinbarung mit dem Land.

Icon für Handlungsempfehlungen Integrieren Sie konkrete Ziele und Maßnahmen in den internen Zielvereinbarungen mit den Fachbereichen, der Verwaltung oder Zentralen Einrichtungen.

Icon für Handlungsempfehlungen Achten Sie in den Zielvereinbarungen auf konkrete Maßnahmen und messbare Parameter für die Kontrolle.

Icon für BeispieleGood Practice:

  • Das Land NRW hat in seinen Hochschulvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen unter "Leistungen der Hochschulen" festgelegt, dass sich die Hochschulen unter 10. auch verpflichten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Bedürfnissen von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen nachzukommen.