5. Umsetzung von E-Prüfungen

Bei der Umsetzung von E-Prüfungen sowie allgemein von digitalen Prüfungen ist ein Zusammenspiel folgender vier Handlungsfelder von hoher Relevanz: Recht, Technik, Didaktik und zuletzt Organisation. Diese bilden den strukturellen Rahmen.

Unter das erste Handlungsfeld Recht fallen alle prüfungs- und datenschutzrechtliche Überlegungen (z.B. Gleichbehandlungsgesetz, spezifische normative Grundlage). Das zweite Handlungsfeld Technik bezieht sich auf alle technsich-infrastrukturellen Maßnahmen, die bei digitalen und besodners bei E-Prüfungen bedacht werden müssen (z.B. technische Stabilität und Sicherheit der Prüfungssoftware). Im dritten Handlungsfeld Didaktik werden alle didaktisch-psychologischen Rahmenbedingungen eingeschlossen (z.B. Validität und Reliabilität der Frage-Items). Das Handlungsfeld Organisation betrifft Maßnahmen, die organisatorisch-logistische Überlegungen betreffen (z.B. Beaufsichtigung der Prüfungsteilnehmenden).

Die Gemeinsamkeit aller vier Handlungsfelder besteht darin, dass die Maßnahmen und Handlungen in ihnen unterschiedlich leicht umzusetzen sind und in einem Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen. Entsprechend erfolgt die gesamte Umsetzung von digitalen und E-Prüfungen in einem Zusammenspiel aus Maßnahmen aller Handlungsfelder.