Heterogenitätssensibilität (HetSens)

HetSens als Gatekeeper

Sensibel sein für Verschiedenheit

Inklusion ist untrennbar mit der gleichberechtigten Teilhabe aller am pädagogischen Angebot verbunden. Geht es um die bestmögliche Bildung und Persönlichkeitsentfaltung aller Kinder und Jugendlichen, verlangt Inklusion eine vorbehaltlose Anerkennung: Alle sind verschieden, haben dabei aber die gleichen Rechte (vgl. Prengel 2015, S. 185f.). Um Diskriminierung abzubauen, zu vermeiden sowie bestmögliche Bedingungen für die individuelle Kompetenzentwicklung von Lernenden zu gewährleisten, müssen Lehrkräfte einen sensiblen Bezug und eine Haltung zu Diversität entwickeln. Um „das Potential, das in der Unterschiedlichkeit liegt, zu erkennen und daraus resultierende Möglichkeiten zum Wohle der Einzelnen und der Gesamtheit zu nutzen“ (Gloystein und Barth 2020, S. 116f.), bedarf es einer professionellen Kompetenz oder zumindest einer Sensibilität für Heterogenität.

Sie fungiert bei konzeptioneller Erweiterung des Konstrukts der adaptiven Lehrkompetenz (vgl. Beck et al. 2008; Brühwiler 2014) als sogenannter „Gatekeeper“ (Gloystein 2020, S. 52), denn schließlich gilt es, dem formulierten Anspruch der „situations- und kontextsensitiven Orchestrierung“ (Beck et al. 2008, S. 47) adaptiver Lehrkompetenz auch unter der Prämisse der Heterogenitätssensibilität nachzukommen und damit der Voraussetzung zu entsprechen, um Unterricht erfolgreich und unter Vermeidung (un-)willkürlicher Diskriminierung zu gestalten (vgl. Gloystein 2020, S. 52). Ziel dabei ist immer die Teilhabe aller, verbunden mit einem angemessenen Umgang mit sozialer, geschlechtlicher, kultureller, religiöser etc. Differenz.