Nachteilsausgleiche verstehen
Diese Übersicht soll Ihnen als Übersicht zum Thema Nachteilsausgleiche (NTA) bei Studierenden dienen. Ziel ist es, Lehrenden transparent zu machen, wer an der Hochschule was mit diesem Thema zu tun hat, für welche Studierenden NTA wichtig sind und auch, was evtl. in Verantwortung der Lehrenden liegt. Aufgrund der Komplexität und individuellen Ausgestaltung der verschiedenen Bundesländer und Hochschulstandorte gibt es für manche Informationen nur wage Aussagen oder Verweise auf weiterführende Informationen.
2. Antragsprozess
- Einen Antrag stellt der/die Studierende schriftlich beim zuständigen Prüfungsausschuss.
- Über die Bewilligung entscheidet das zuständige Prüfungsorgan, ggf. nach Beratung mit der/dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung.
- Nach Bewilligung erhält der/die Studierende eine schriftliche Benachrichtigung mit einer Auflistung der bewilligten Maßnahmen. Dieser dient u.a. zur Vorlage bei Dozierenden.
Der rechtliche Umgang mit Beeinträchtigungen und möglichen Nachteilsausgleichen im Studium ist komplex. Dies liegt u.a. an drei Voraussetzungen, die nachweislich erfüllt sein müssen, damit eine Person Nachteilsausgleiche schriftlich beantragen kann. Die Auswahl passender Maßnahmen erfolgt individuell in jedem Einzelfall und sollte bestimmten Leitlinien folgen.