Nachteilsausgleiche verstehen
Diese Übersicht soll Ihnen als Übersicht zum Thema Nachteilsausgleiche (NTA) bei Studierenden dienen. Ziel ist es, Lehrenden transparent zu machen, wer an der Hochschule was mit diesem Thema zu tun hat, für welche Studierenden NTA wichtig sind und auch, was evtl. in Verantwortung der Lehrenden liegt. Aufgrund der Komplexität und individuellen Ausgestaltung der verschiedenen Bundesländer und Hochschulstandorte gibt es für manche Informationen nur wage Aussagen oder Verweise auf weiterführende Informationen.
4. Für Lehrende relevante NTA-Maßnahmen
Bei der Gestaltung von Veranstaltungen und Studienleistungen muss die Lehrperson mögliche NTA berücksichtigen. Dies kann Maßnahmen umfassen, wie z.B.
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Individuelle Fristen,
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Ersatz schriftlicher durch mündliche Leistungen oder andersherum,
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Zulassung zur Prüfung, auch wenn Zulassungsvoraussetzungen noch nicht vollständig erfüllt sind.
Bei der Gestaltung von Prüfungsleistungen muss die Lehrperson mögliche NTA berücksichtigen. Dies kann Maßnahmen umfassen, wie z.B.
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Technisch barrierefreie Gestaltung von Prüfungen (Im Analogen heißt das, Zugänglichkeit zum Raum und Arbeitsplatz. Im Digitalen heißt das, Zugänglichkeit der Prüfungsdokumente, der Abgabe, usw.),
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Adaptierte Aufgabenstellung, z.B. andere Schriftart, -größe oder Zeilenabstand,
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Zulassung von Schreibgeräten oder anderen Hilfsmitteln oder Assistenzen,
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Verlängerte oder verschobene Bearbeitungszeit,
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Individuelle Pausenzeiten,
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Bereitstellung von Ersatzleistungen (z.B. schriftliche durch mündliche Leistungen oder andersherum).
Bei jeglichen Anpassungen kann das Modulhandbuch als Vorlage dienen, um Spielräume aufzuzeigen. Darin sollte stehen, welche Kompetenzen es im entsprechenden Modul zu erwerben gilt. Der Weg dorthin kann unterschiedlich ausfallen.