5. Am Prozess beteiligte Personen

Akteur*in

typische Aufgaben der/des Akteur*in

Berater*in für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen, z.B. in der Zentralen Studienberatung (ZSB), als eigenständige Beratungsstelle.

  • Beratung zu prüfungsrechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen, Maßnahmen und zum Verfahren (Antragsstellung, Nachweise, Umgang mit Ablehnung).
  • Ggf. Stellungnahme zum Antrag, entweder durch eine zustimmende bzw. ablehnende Erklärung oder durch eine ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Beauftragte*r für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen, z.B zeitgleich als Berater*in oder als Beauftragte*r, die den Fokus auf strukturelle Aufgaben legen.

  • Beratung zu prüfungsrechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen, Maßnahmen und zum Verfahren (Antragsstellung, Nachweise, Umgang mit Ablehnung).
  • Ggf. Stellungnahme zum Antrag bzw. rechtlich verankerte Beteiligungsrechte ausüben, z.B. durch eine zustimmende bzw. ablehnende Erklärung, schriftliche Stellungnahme oder Gespräch mit zuständigem Prüfungsorgan/ Prüfer*innen.

Lehrende

Siehe vorheriges Kapitel

Für Prüfungen zuständige Verwaltungseinheit, z.B. Prüfungsamt, Studienbüro.

  • Infomieren bzw. Beraten zum Verfahren (Antragstellung, geeignete Nachweise, Umgang mit der Ablehnung eines Antrags auf Nachteilsausgleich).
  • ggf. auch infomieren bzw. beraten zu Voraussetzungen und Maßnahmen.

Prüfungsausschuss(vorsitzende*r), ggf. anderes für Prüfungen zuständiges Organ.

  • Über Anträge entscheiden und Entscheidungen dokumentieren.
  • Erstellen (lassen) ausführlicher und begründeter Bescheide, insbesondere wenn ein Antrag abgelehnt wird.
  • Ggf. zu prüfungsrechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen, Maßnahmen und zum Verfahren (Antragstellung, geeignete Nachweise und ggf. Ablehnung eines Antrags auf Nachteilsausgleich) beraten.
  • Ggf. Umsetzung von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs organisieren.

Für Umsetzung von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs zuständige Akteur*innen, z.B. Prüfer*in, Studienbüro, ZSB, insbesondere für den Einsatz von Hilfsmitteln und Umsetzen von Dokumenten in barrierefreie Formate.

  • Personelle und technische Unterstützung für Klausuren oder mündliche Prüfungen sowie Räume und Aufsichtspersonen bereitstellen.
  • Prüfungsaufgaben und ggf. erlaubte schriftliche Hilfsmittel, z.B. Gesetze, in barrierefreie Formate bereitstellen oder in solche umsetzen (lassen).
  • Studierende, Prüfer*innen und Aufsichtspersonen (nur) im erforderlichen Maße informieren, z.B. über Maßnahmen, die den Prüfungsablauf betreffen.
  • Bei Maßnahmen, die Fristen betreffen, geänderte Fristen im Campus Management-System eingeben.

Studierende (als Antragstellende)

  • Geeignete Nachweise für den Antrag beschaffen, ggf. von ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandler*innen neu erstellen lassen.

Andere Aufgaben dürfen Antragsteller*innen nicht zugewiesen werden

(Fach-)Ärtzliche oder psycho-therapeutische Behandler*innen (als externe Akteur*innen).

  • Erstellen von Attesten oder Berichten über die Auswirkungen der vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf studien- und prüfungsrelevante Aktivitäten für ihre Patient*innen bzw. Klient*innen.

(Entnommen aus Gattermann 2019)