Nachteilsausgleiche verstehen
Diese Übersicht soll Ihnen als Übersicht zum Thema Nachteilsausgleiche (NTA) bei Studierenden dienen. Ziel ist es, Lehrenden transparent zu machen, wer an der Hochschule was mit diesem Thema zu tun hat, für welche Studierenden NTA wichtig sind und auch, was evtl. in Verantwortung der Lehrenden liegt. Aufgrund der Komplexität und individuellen Ausgestaltung der verschiedenen Bundesländer und Hochschulstandorte gibt es für manche Informationen nur wage Aussagen oder Verweise auf weiterführende Informationen.
5. Am Prozess beteiligte Personen
Akteur*in |
typische Aufgaben der/des Akteur*in |
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Berater*in für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen, z.B. in der Zentralen Studienberatung (ZSB), als eigenständige Beratungsstelle. |
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Beauftragte*r für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen, z.B zeitgleich als Berater*in oder als Beauftragte*r, die den Fokus auf strukturelle Aufgaben legen. |
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Lehrende |
Siehe vorheriges Kapitel |
Für Prüfungen zuständige Verwaltungseinheit, z.B. Prüfungsamt, Studienbüro. |
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Prüfungsausschuss(vorsitzende*r), ggf. anderes für Prüfungen zuständiges Organ. |
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Für Umsetzung von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs zuständige Akteur*innen, z.B. Prüfer*in, Studienbüro, ZSB, insbesondere für den Einsatz von Hilfsmitteln und Umsetzen von Dokumenten in barrierefreie Formate. |
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Studierende (als Antragstellende) |
Andere Aufgaben dürfen Antragsteller*innen nicht zugewiesen werden |
(Fach-)Ärtzliche oder psycho-therapeutische Behandler*innen (als externe Akteur*innen). |
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(Entnommen aus Gattermann 2019)