6. Prozess des Nachteilsausgleichs am Beispiel der Universität Hamburg (UHH)

Prozess des Nachteilsausgleichs an der UHH. Involviert sind Studierende, Beauftragte, Lehrende und der Prüfungsausschuss.
Abbildung: Prozess der UHH als ein Beispiel, entnommen aus: Gattermann 2020
 

Der Prozess an der Universität Hamburg (UHH) besteht aus vier Akteur*innen.

Der/Die Studierende kann eine Anfrage an Lehrende oder das Studienbüro stellen. Diese können Beratungsempfehlungen und/ oder Informationen zur Prüfungsorganisation geben. Zudem stehen Lehrende und Studienbüro im Austausch mit dem Prüfungsausschuss.

Der/Die Studierende stellt einen Antrag auf NTA (Nachteilsausgleich) beim Studienbüro oder dem Prüfungsausschuss. Diese entscheiden darüber, geben den Bescheid an den/die Studierende zurück und informieren über die Prüfungsorganisation.

Der Prüfungsausschuss der UHH steht mit dem/der Beauftragten (nach §88 HmbHG) zur Beratung im Einzelfall, bei Grundsatzfragen und bei Konflikten in Kontakt. Außerdem unterstützt der/die Beauftragte den Prüfungsausschuss in organisatorischen Fragen.

Weitere Aufgaben der/des Beauftragten sind die Beratung von Studierenden, die ihr Anliegen herantragen, und auf Wunsch das Verfassen einer schriftlichen Stellungnahme.