Nachteilsausgleiche verstehen
Diese Übersicht soll Ihnen als Übersicht zum Thema Nachteilsausgleiche (NTA) bei Studierenden dienen. Ziel ist es, Lehrenden transparent zu machen, wer an der Hochschule was mit diesem Thema zu tun hat, für welche Studierenden NTA wichtig sind und auch, was evtl. in Verantwortung der Lehrenden liegt. Aufgrund der Komplexität und individuellen Ausgestaltung der verschiedenen Bundesländer und Hochschulstandorte gibt es für manche Informationen nur wage Aussagen oder Verweise auf weiterführende Informationen.
6. Prozess des Nachteilsausgleichs am Beispiel der Universität Hamburg (UHH)
Der Prozess an der Universität Hamburg (UHH) besteht aus vier Akteur*innen.
Der/Die Studierende kann eine Anfrage an Lehrende oder das Studienbüro stellen. Diese können Beratungsempfehlungen und/ oder Informationen zur Prüfungsorganisation geben. Zudem stehen Lehrende und Studienbüro im Austausch mit dem Prüfungsausschuss.
Der/Die Studierende stellt einen Antrag auf NTA (Nachteilsausgleich) beim Studienbüro oder dem Prüfungsausschuss. Diese entscheiden darüber, geben den Bescheid an den/die Studierende zurück und informieren über die Prüfungsorganisation.
Der Prüfungsausschuss der UHH steht mit dem/der Beauftragten (nach §88 HmbHG) zur Beratung im Einzelfall, bei Grundsatzfragen und bei Konflikten in Kontakt. Außerdem unterstützt der/die Beauftragte den Prüfungsausschuss in organisatorischen Fragen.
Weitere Aufgaben der/des Beauftragten sind die Beratung von Studierenden, die ihr Anliegen herantragen, und auf Wunsch das Verfassen einer schriftlichen Stellungnahme.