Die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit werden für die öffentlichen Stellen in Deutschland insbesondere durch das Behindertengleichstellungsgesetz zusammen mit der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) geregelt. Für Lehrende gilt zu beachten, dass länderspezifische Gesetzgebungen gelten. Diese stimmen überwiegend mit der BITV überein, daher wird im folgenden verallgemeinernd die BITV aufgeführt. 

Ziele - § 1 BITV 2.0

Grundlage der BITV 2.0

Die BITV 2.0 basiert auf den Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 2.0 (Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.0) der Web Accessibility Initiative (WAI), die auch die Grundlage der EN 301 549 (und damit für die BITV 2.0) sind. Alle Anforderungen der Priorität 1 (AA) der WCAG 2.0 sind zu erfüllen. Die EN 301549 ist der technische Standard zur Umsetzung der EU-Richlinie 2102, die zur Harmonisierung der verschiedenen Barrierefreiheits-Standards in der EU dient. Die BITV 2.0 setzt die EU-Richtlinie 2102 in nationales Recht um.

Grafische Darstellung der Normen und Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit: WCAG 2.1, EN 301 549, BITV 2.0, BGG.
Grafik: Vergleich der Normen zur digitalen Barrierefreiheit; Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit & Software-Ergonomie, T-Systems MMS, 123-barrierefrei.de; Angepasst durch das LBIT Hessen. 

Quellen:

Barrierekompass

Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Portal Barrierefreiheit