Feedbackmanagement
Feedbackmanagement bietet eine zentrale Dialogstelle für Kritik, Konflikte, aber auch Ideen rund um das Studieren und Arbeiten an der Hochschule. Gerade im Bereich Barrierefreiheit bietet eine Feedbackstelle Hochschulangehörigen mit Beeinträchtigung ein offenes Ohr.
2. Rechtliche Grundlagen
Nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) ist jede Hochschule verpflichtet, eine Beschwerdestelle für Diskriminierungserfahrungen einzurichten. Das AGG schreibt vor, dass Mitarbeitenden in Hochschulen Beschwerdestellen und -verfahren zur Verfügung gestellt werden, wenn diese sich aus irgendeinem Grund benachteiligt fühlen (§13 AGG). Eine mögliche Maßnahme zur Umsetzung des AGG ist die Einrichtung einer neutralen Beschwerdestelle sowie der Erlass einer Richtlinie oder Satzung zum Diskriminierungsschutz. Diese Stelle kann auch für Studierende zugänglich gemacht werden und so allen Statusgruppen der Hochschule zur Verfügung stehen.
In einigen Bundesländern gibt es bereits konkrete Vorgaben zur Einrichtung einer solchen Beschwerdestelle für Studierende. Im hessischen Hochschulgesetz heißt es zum Beispiel: „Die Hochschulen stellen die systematische Erfassung und Bearbeitung von Beschwerden Studierender nach einheitlichen Maßstäben sicher“ (Art. 12, Abs. 3).
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gibt Hilfestellungen und Ideen, wie das AGG speziell an Hochschulen umgesetzt werden kann: Diskriminierung an Hochschulen der Antidiskriminierungsstelle.
Für die digitale Barrierefreiheit der Hochschule greifen die Vorgaben der BITV 2.0. Die Verordnung besagt, dass es eine Meldestelle für Nutzer*innen von Webseiten und digitalen Angeboten geben muss, bei der sie digitale Barrieren melden können. Oft wird dies über ein Webformular oder eine Kontaktadresse geregelt.