IT und Technik
Die Mitarbeitenden in der IT/Technik begleiten die Konzeption und Umsetzung neuer digitaler Angebote an der Hochschule. Damit kann hier Einfluss auf die Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei der Entwicklung, Beschaffung und Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik genommen werden.
2. Rechtliche Grundlagen
Die Umsetzung barrierefreier IT ist in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen verankert.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) dient dem Ziel, eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkte barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten. Sie legt fest, dass Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sowie elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar gestaltet sein müssen. Die BITV ist sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene umgesetzt, wobei die Verordnungen der Länder die Regelungen der BITV des Bundes im Wesentlichen übernommen haben, dennoch kann es Unterschiede geben. Da die Hochschulen in der Regel den jeweiligen Landesgesetzgebungen unterliegen, sind diese landesspezifischen Gesetze für den Kontext Hochschule besonders wichtig. Eine Übersicht über die länderspezifischen Verordnungen ist im Portal Barrierefreiheit zu finden.
Die BITV verweist auch auf die EU-Richtlinie 2016/2102. Diese Richtlinie verpflichtet öffentliche Stellen von der Bundes- über die Landes- bis zur kommunalen Ebene zu barrierefreien Webangeboten (Webseiten und mobile Anwendungen).
Als europäischer Maßstab für Barrierefreiheit gilt die Norm EN 301 549, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von IT aufführt. Auch die BITV des Bundes und der Länder verweisen auf die europäischen Normen. Neben Anforderungen zu Web, Hardware und Software nennt die Norm in Abschnitt 10 auch Anforderungen an sogenannte „Nicht-Web-Dokumente“ wie zum Beispiel PDF-Dateien. Weitere Informationen zur EN 301 549 sind im Portal Barrierefreiheit zu finden.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C bilden den internationalen Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten und daher verweist die Norm EN 301 549 auf die WCAG 21. A und AA. Die dort aufgeführten Anforderungen sind in 3 verschiedene Level eingeteilt (A, AA und AAA) und sollen vor allem Web-Entwickler*innen dienen, ihre Entwicklungen barrierefrei zu gestalten. Die WCAG-Kriterien liefern zudem viele wichtige Hinweise zur Testung auf Barrierefreiheit und können entsprechend auch als Test-Kriterien dienen, um zu überprüfen, wie barrierefrei eine Webseite ist.
Für einzelne Typen von Anwendungen gelten zudem spezielle Normen:
- Grundsätze der Dialoggestaltungen werden in der Norm ISO 9241-110 beschrieben.
- Die Norm ISO 14289-1:2016-12 beschreibt, wie ISO 32000-1 (PDF/UA-1) zur Erstellung von barrierefrei zugänglichen elektronischen Dokumenten zu verwenden ist.
- Die ISO 9241-161 bezieht sich spezifisch auf clientbasierte Software und Betriebssysteme.