Studium und Lehre
Die Barrierefreiheit im Bereich Studium und Lehre umfasst sowohl Studien- und Prüfungsordnungen, Modulhandbücher und Lehrveranstaltungen als auch alle weiteren Angebote und die Infrastruktur der Hochschule für alle Studierenden.
5. Qualitätsmanagement
Das Qualitätsmanagement spielt eine zentrale Rolle in der Sicherung der Studienqualität und der Studierbarkeit einzelner Studiengänge. Durch regelmäßige Audits wird die Entwicklung der Studiengänge begleitet. In diese Audits werden auch die Erfahrungen von Studierenden und Lehrenden miteinbezogen.
Akkreditierung
Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit ist die Studierbarkeit einzelner Studiengänge ein sehr wichtiges Thema. In der Akkreditierung kann das Qualitätsmanagement Studiengänge dazu anleiten, die Studierbarkeit der einzelnen Module zu beleuchten und gegebenenfalls Änderungen oder Anpassungen vorzunehmen. Auch Nachteilsausgleiche und alternative Prüfungsformen können hier besprochen werden. Ziel ist es, ein gleichwertiges Studium für alle Studierenden zu ermöglichen.
Hierfür sollte das Thema als Anforderungen explizit in die Akkreditierung aufgenommen werden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Personen im Qualitätsmanagement auch im Themenfeld der Barrierefreiheit im Studium ausgebildet sind, um die Studiengänge so zielgerichtet leiten zu können.
Nutzen Sie Evaluationsverfahren, um das Thema Barrierefreiheit und Studium anzusprechen.
Reflektieren Sie mit den Vertreter*innen der Studiengänge über die Studierbarkeit und mögliche Barrieren im Studiengang.
Stellen Sie sicher, dass Studiengänge Ansprechpartner*innen benennen, wenn es um das Thema Studieren mit Beeinträchtigung oder Nachteilsausgleich geht.
Bilden Sie die Personen im Qualitätsmanagement zum Thema Studium und Behinderung weiter.
Nehmen Sie Kriterien zur Barrierefreiheit als Teil der Anforderungskritrien in die Akkreditierung mit auf.
Lehrevaluation
Zur Qualitätskontrolle und Weiterentwicklung des Studienangebots werden Lehrveranstaltungsevaluationen durchgeführt. So wird der Bereich Studium und Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen evaluiert und weiterentwickelt. Hier können ebenfalls Kriterien zur Barrierefreiheit eingebunden und abgefragt werden. Um diese Ergebnisse anschließend auch sinnvoll nutzen zu können, sollten konkrete Prozesse entwickelt werden, wie mit den Ergebnissen der Lehrevaluation insbesondere der Bewertung der Barrierefreiheit weiter gearbeitet wird, beispielsweise auf welcher Ebene die Ergebnisse besprochen und welche Maßnahmen daraus abgeleitet werden. Um aufzuzeigen, dass die Barrierefreiheit kein einmaliges Projekt, sondern eine kontinuierliche Aufgabe ist, sollten diese Evaluationen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.
Integrieren Sie Bewertungen der Barrierefreiheit von Lehrveranstaltungen in die Lehrevaluationen.
Entwickeln Sie Prozesse, wie mit den Ergebnissen der Lehrevaluation insbesondere der Bewertung der Barrierefreiheit weiter gearbeitet wird.
Führen Sie Evaluierungen und Berichterstattungen regelmäßig durch.
Studierendenbefragungen
Wenn an der Hochschule regelmäßig Studierendenbefragungen durchgeführt werden, können diese auch gut genutzt werden, um Einblicke in die Barrieren des Studiums zu erhalten. Indem Sie Fragen zur (digitalen) Barrierefreiheit in die Lehrenden- und Studierendenbefragungen einbeziehen, können Sie sich Barrieren im Studium oder auch Bedarfe zurückmelden lassen. Dies liefert wichtige Informationen zu Verbesserungspotentialen der Hochschule. Auch die Bekanntheit von Unterstützungsangeboten kann so abgefragt werden.
Nehmen Sie Fragen zu (digitaler) Barrierefreiheit in die Lehrenden- und Studierendenbefragung mit auf.
Fragen Sie auch nach Bedarfen und Bekanntheit von Unterstützungsangeboten.