Beratung und Anlaufstellen
3. Übersicht Beratungsangebote
3.2. Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit
Die Besetzung einer/eines Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung ist an deutschen Hochschulen gesetzlich vorgeschrieben.
Die Ausgestaltung dieser Stelle unterscheidet sich nach Bundesland und Hochschule jedoch stark. Je nach Größe und Ressourcenausstattung kann die Stelle der/des Beauftragten haupt- oder nebenamtlich besetzt sein oder als Teilaufgabe einer/eines Lehrenden oder Mitarbeitenden der Hochschulverwaltung, Studienberatung oder Ähnlichem wahrgenommen werden.
Eine Umfrage der IBS zeigt: im Jahr 2014 waren nur 5% der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen hauptberuflich angestellt. 33% hatten dieses Amt als Teilaufgabe Ihrer Arbeit in der Verwaltung oder der Studienberatung, 25% als Teilaufgabe eines/r Lehrenden und 34% haben das Amt ehrenamtlich geführt. Die fehlenden 3% gaben dazu keine Angabe.
Generell ist der/die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung für die Bereitstellung von Informationen und die Beratung von Studieninteressierten und Studierenden mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen verantwortlich. Weitere Aufgaben sind sehr divers und hängen oft von zeitlichen Kapazitäten und (finanziellen) Ressourcen ab. Zu den Themengebieten und Beratungsangeboten gehören beispielsweise Informationen hinsichtlich des
- Zugangs und der Zulassung zum Studium
- Planung und Organisation der Lehr- und Studienbedingungen
- Bearbeitung von Beschwerden
- Unterstützung im Studienverlauf bei individuellen beeinträchtigungsbedingten Problemen
- Thema Nachteilsausgleich
- Umsetzungsdienst, der Lernmaterialien für Studierende barrierefrei zugänglich macht
- Bereitstellung von assistiven Technologien (Ausführliche Informationen zur Implementierung assistiver Technologien in den Studienalltag sind in dem Buch IT und Technik)
- Aufbau und Begleitung von Peer-Mentoring-Programmen
- Weiterbildungsangebote für Lehrende
- Informations- oder Beratungsangebote für Studierende mit Beeinträchtigung
-
Netzwerkarbeit innerhalb und außerhalb der eigenen Hochschule.
Einige Hochschulen bieten für Studierende mit Beeinträchtigung weitere Unterstützungsangebote an. Oft sind die Beauftragten in der Begleitung oder (Weiter-)Entwicklung dieser Programme beteiligt.
Eine weitere Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Bedingungen rund um das Thema Barrierefreiheit erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem die Möglichkeiten in Bezug auf Härtefallanträge oder Nachteilsausgleiche bei der Zulassung, die Erarbeitung angemessener Nachteilsausgleiche im Studium und die Anpassung von Studienverläufen. Beauftragte sind oft auch in Gremien der Hochschule vertreten, zum Beispiel dem Prüfungsausschuss oder Senat.
Auch an der Gestaltung von Regelungen in Satzungen ihrer Universität oder Hochschule sowie an der Gestaltung von Prozessen oder Beratungs- und Schulungsangeboten sollten Beauftragte beteiligt sein. Darüber hinaus haben sie auch eine beratende Rolle für Lehrende und Prüfungsorgane und werden bei schwierigen Entscheidungen oder bei Konflikten im Einzelfall als Expert*in oder in einer vermittelnden Rolle hinzugezogen.